Vorlage - V15/746/KA
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Beschlussvorschlag:
Die Gebührenobergrenze der Grundgebühr beträgt für den Kalkulationszeitraum 2016/2017 86,91 €/Jahr bei einem Wasserzähler mit einer Durchflussmenge Qn 2,5 m³/h.
Die Gebührensatzobergrenze der Zusatzgebühr beträgt für den o.g. Zeitraum 2,42 €.
Finanzielle Auswirkungen:
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Anlage/n:
Gebührenvorschau 2016/2017
Aussage zur Barrierefreiheit:
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Begründung:
Die anliegende Gebührenkalkulation enthält alle voraussichtlichen Kosten, einschließlich der ermittelten Unterdeckungen aus 2012/2013, für den Kalkulationszeitraum 2016/2017.
Die Grundgebühr beträgt hiernach 7,24 €/Monat statt bisher 7,55 € monatlich.
Die Zusatzgebühr wurde mit 2,42 €/m³ statt bisher 2,30 €/m³ ermittelt.
Die Erhöhung ist auf die folgenden Faktoren zurückzuführen:
1. Unterdeckung 2012/2013 395.416,89 €.
2. Erhöhung der Abwasserabnahmekosten an die Hansestadt Lübeck um ca.
300.000,00 €/Jahr.
3. Anpassung der Aufwandskosten infolge verminderter Investitionen.
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | SW Geb.-Vorschau 2016 2017 (14544 KB) |