Vorlage - V15/763/KA
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Beschlussvorschlag:
Aufgrund der Niederschlagsgebührenvorschauen 2016 und 2017 bleibt der Gebührensatz
unverändert bei 0,49 €/m² .
Finanzielle Auswirkungen:
./.
Anlage/n:
Niederschlagsgebührenvorschau 2016/2017
Aussage zur Barrierefreiheit:
Keine Relevanz
Begründung:
Die Ergebnisse der Niederschlagswassergebührennachkalkulation 2012/2013 werden
entsprechend in den Vorschauen 2016 und 2017 berücksichtigt.
Die Niederschlagswasserbeseitigungsgebühr schließt im Jahr 2012 mit einer Unterdeckung von 46.645,58 € und im Jahr 2013 mit einer Überdeckung von 35.158,76 € ab.
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | NW Geb_VS 2016_2017 (173 KB) |