Vorlage - V15/772/KA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Keine Relevanz
Begründung:
Mit vorgelegter Nachtragssatzung sollen folgende Punkte vom kommunalen Satzungsgeber ab 2016 neu geregelt werden.
§ 13 Abs. 2 (Grundgebühren für Schmutzwasser)
Die Grundgebühr wird bei an die zentrale Schmutzwasserbeseitigung angeschlossenen Grundstücken nach dem Nenndurchfluss (QN) der verwendeten Wasserzähler berechnet.
Im Kalkulationszeitraum 2016/2017 sinkt die Grundgebühr bei einem ortsüblichen Wasserzähler bis 2,5 QN von bisher 7,55 €/Monat auf 7,24 €/Monat.
§14 Abs. 1 Satz 2 (Zusatzgebühren für Schmutzwasser)
Die Zusatzgebühr wird nach der Abwassermenge bemessen, die in die öffentliche Schmutzwasserbeseitigungsanlage gelangt.
Im Kalkulationszeitraum 2016/2017 steigt die Zusatzgebühr von bisher 2,30 €/m³ auf 2,42 €/m³.
§14 Abs. 4 und 5 (Eigener Brunnen, Rohrbruch und Gartenwasser)
Eine Satzungsänderung ist erforderlich geworden, da sich der Hauptausschuss dagegen ausgesprochen hatte, dass Gebührenpflichtige, die Anträge auf Erstattung von Abwassergebühren aufgrund von Gartenwasserzählern erst nach Ablauf einer Frist stellen, ihren Anspruch komplett verlieren.
Um die Abzugsbeträge im Jahresabgabenbescheid vornehmen zu können, wurde in der Nachtragssatzung der 15.01. genannt. Bei dieser Frist handelt es sich jedoch nicht um eine Ausschlussfrist. Nach Ablauf dieser Frist geht der Anspruch nicht verloren, eine Erstattung erfolgt aber erst im darauffolgenden Jahr.
Beschlussvorschlag:
Die IV. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Stockelsdorf vom 07.12.2009 (Beitrags- und Gebührensatzung) wird beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von
| Euro einmalig |
| Euro monatlich |
| Euro jährlich |
Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: | |
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. | |
Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen |
Deckungsvorschlag: |
Anlage/n:
- IV. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Stockelsdorf vom 07.12.2009 (Beitrags- und Gebührensatzung).
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | 01 IV N-Satzung SW NN (51 KB) |