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Vorlage - V15/772/KA  

Betreff: IV. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Stockelsdorf (Beitrags- und Gebührensatzung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Kämmereiamt   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
24.11.2015 
15. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen   
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
07.12.2015 
17. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

Keine Relevanz

 

 

 

 

Begründung:

 

Mit vorgelegter Nachtragssatzung sollen folgende Punkte vom kommunalen Satzungsgeber ab 2016 neu geregelt werden.

 

 

§ 13 Abs. 2 (Grundgebühren für Schmutzwasser)

 

Die Grundgebühr wird bei an die zentrale Schmutzwasserbeseitigung angeschlossenen Grundstücken nach dem Nenndurchfluss (QN) der verwendeten Wasserzähler berechnet.

 

Im Kalkulationszeitraum 2016/2017 sinkt die Grundgebühr bei einem ortsüblichen Wasserzähler bis 2,5 QN von bisher 7,55 €/Monat auf 7,24 €/Monat.

 

 

 

§14 Abs. 1 Satz 2 (Zusatzgebühren für Schmutzwasser)

 

Die Zusatzgebühr wird nach der Abwassermenge bemessen, die in die öffentliche Schmutzwasserbeseitigungsanlage gelangt.

 

Im Kalkulationszeitraum 2016/2017 steigt die Zusatzgebühr von bisher 2,30 €/m³ auf 2,42 €/m³.

 

 

 

§14 Abs. 4 und 5 (Eigener Brunnen, Rohrbruch und Gartenwasser)

 

Eine Satzungsänderung ist erforderlich geworden, da sich der Hauptausschuss dagegen ausgesprochen hatte, dass Gebührenpflichtige, die Anträge auf Erstattung von Abwassergebühren aufgrund von Gartenwasserzählern erst nach Ablauf einer Frist stellen, ihren Anspruch komplett verlieren.

Um die Abzugsbeträge im Jahresabgabenbescheid vornehmen zu können, wurde in der Nachtragssatzung der 15.01. genannt. Bei dieser Frist handelt es sich jedoch nicht um eine Ausschlussfrist. Nach Ablauf dieser Frist geht der Anspruch nicht verloren, eine Erstattung erfolgt aber erst im darauffolgenden Jahr.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die  IV. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Stockelsdorf vom 07.12.2009 (Beitrags- und Gebührensatzung) wird beschlossen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 

 


Anlage/n:

  • IV. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Stockelsdorf vom 07.12.2009 (Beitrags- und Gebührensatzung).

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 01 IV N-Satzung SW NN (51 KB)