Vorlage - V15/775/HA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Ohne Relevanz
Begründung:
Mit dem Gesetz zur Änderung kommunalverfassungs- und wahlrechtlicher Vorschriften vom 22.03.2012 wurde auch die Annahme von Spenden durch Gebietskörperschaften neu geregelt.
Gemäß § 76 Abs. 4 der Gemeindeordnung obliegt die Einwerbung und Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung ausschließlich der Bürgermeisterin. Über die Annahme entscheidet gemäß Hauptsatzung (§ 8 Abs. 2 Nr. 7) bis zu einem Wert von 50.000 Euro die Bürgermeisterin, darüber hinaus die Gemeindevertretung. Hierzu erstellt die Bürgermeisterin jährlich einen Bericht und leitet diesen der Gemeindevertretung zu. In dem Bericht sind Zuwendungen, die über 50,00 Euro hinausgehen, aufzuführen.
Auch wenn es in dieser Vorschrift nicht explizit vorgesehen ist, hat dies gemäß Erlass des Innenministeriums in öffentlicher Sitzung zu geschehen (Transparenzgebot).
Nachfolgend aufgeführte Spenden wurden 2015 vereinnahmt:
Datum | Spender | Verwendungszweck | Betrag |
Kulturstiftung der Sparkasse Holstein | Herrenhauskonzerte | 500,00 € | |
Bahhen, Hendrik | Jugendzentrum | 1.500,00 € | |
Kulturstiftung der Sparkasse Holstein | Chronik der Dorfschaft Dissau | 500,00 € | |
Friedrich Bluhme und Else Jebsen-Stiftung | Volkshochschule Stockelsdorf | 1.700,00 € | |
Fa. Famila | Soziale Zwecke | 1.500,00 € |
Die den Freiwilligen Feuerwehren zugewendeten Spenden sind in der Anlage aufgeführt.
Um Kenntnisnahme wird gebeten
Anlage/n: Aufstellung der Spenden zu Gunsten der Freiwilligen Feuerwehren 2015
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Spenden FW 2015 (653 KB) |