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Vorlage - V15/775/HA  

Betreff: Annahme von Spenden
Status:öffentlichVorlage-Art:Sachstandsbericht
Verfasser:Axel Kerbstadt
Federführend:Haupt- und Sozialamt   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Stockelsdorf Anhörung
07.12.2015 
17. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

Ohne Relevanz

 

Begründung:

Mit dem Gesetz zur Änderung kommunalverfassungs- und wahlrechtlicher Vorschriften vom 22.03.2012 wurde auch die Annahme von Spenden durch Gebietskörperschaften neu geregelt.

 

Gemäß § 76 Abs. 4 der Gemeindeordnung obliegt die Einwerbung und Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung ausschließlich der Bürgermeisterin. Über die Annahme entscheidet gemäß Hauptsatzung (§ 8 Abs. 2 Nr. 7) bis zu einem Wert von 50.000 Euro die Bürgermeisterin, darüber hinaus die Gemeindevertretung. Hierzu erstellt die Bürgermeisterin jährlich einen Bericht und leitet diesen der Gemeindevertretung zu. In dem Bericht sind Zuwendungen, die über 50,00 Euro hinausgehen, aufzuführen.

 

Auch wenn es in dieser Vorschrift nicht explizit vorgesehen ist, hat dies gemäß Erlass des Innenministeriums in öffentlicher Sitzung zu geschehen (Transparenzgebot).

 

Nachfolgend aufgeführte Spenden wurden 2015 vereinnahmt:

Datum

Spender

Verwendungszweck

Betrag

04.03.2015

Kulturstiftung der Sparkasse Holstein

Herrenhauskonzerte

500,00 €

28.04.2015

Bahhen, Hendrik

Jugendzentrum

1.500,00 €

23.06.2015

Kulturstiftung der Sparkasse Holstein

Chronik der Dorfschaft Dissau

500,00 €

03.09.2015

Friedrich Bluhme und Else Jebsen-Stiftung

Volkshochschule Stockelsdorf

1.700,00 €

16.11.2015

Fa. Famila

Soziale Zwecke

1.500,00 €

 

Die den Freiwilligen Feuerwehren zugewendeten Spenden sind in der Anlage aufgeführt.

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten

 


Anlage/n: Aufstellung der Spenden zu Gunsten der  Freiwilligen Feuerwehren 2015

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Spenden FW 2015 (653 KB)