Vorlage - V15/781/OA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
nicht relevant
Begründung:
Die neuen Wohncontainer zur Unterbringung von Migranten werden voraussichtlich Mitte Dezember 2015 endgültig bezugsfertig sein. Daher ist für dieses Objekt eine neue Gebühren-satzung erforderlich.
Wegen der Eilbedürftigkeit war es zeitlich nicht möglich, diese Angelegenheit im Hauptausschuss vorzuberaten.
Beschlussvorschlag:
Die anliegende Satzung der Gemeinde Stockelsdorf über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Wohncontainer Ahornweg 2 a- 2 m wird beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von
| Euro einmalig |
| Euro monatlich |
| Euro jährlich |
Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: | |
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. | |
Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen |
Deckungsvorschlag: |
Anlage:
1 Satzungsentwurf
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Gebührensatzung Container Ahornweg 2 a - m (55 KB) |