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Vorlage - V15/783/BA  

Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 -Neuaufstellung-, 4. Änderung für das Gebiet südwestlich der L332 sowie nordöstlich der rückwärtigen Wohnbebauung der Heinrichstraße
- Entwurfs- und Auslegungsbeschluss und Benachrichtigung der Behörden -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Westphal, Petra
Federführend:Bauamt   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
07.12.2015 
17. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

Der Beauftrage für Menschen mit Behinderungen wird im Rahmen des Aufstellungsverfahrens beteiligt.

 

Begründung:

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 29.10.2015 bis 06.11.2015 durchgeführt.

Die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 14.10.2015 bis zum 20.11.2015 durchgeführt.

 

Die zu diesen Beteiligungsverfahren eingegangen Eingaben liegen der Vorlage bei                       (s. Anlage 1).

Eine abschließende Entscheidung über die bisher eingegangenen Eingaben erfolgt im Rahmen des Satzungsbeschlusses.

 

Zwischenzeitlich wurde der beiliegende Entwurf erarbeitet.

 

Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss kann gefasst werden.

 

Der Bebauungsplan wird aus der wirksamen Neuaufstellung des Flächennutzungs-

planes -Neuaufstellung- entwickelt.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass dieses Bebauungsplanverfahren auf der Grundlage des           § 13 a Baugesetzbuch aufgestellt wird (s. Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit vom 21.09.2015 sowie der Gemeindevertretung vom 12.10.2015).

 

Über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss und die Benachrichtigung der Behörden soll in Anbetracht einer zeitnahen Umsetzung des Planungszieles -in Abstimmung mit den Fraktionen- ohne Vorberatung im Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit direkt in der Gemeindevertretersitzung beraten und beschlossen werden.

 

 

 

 


 

„1. Über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit / der Behörden eingegangenen Stellungnahmen wird wie folgt entschieden: s. Anlage 1

Eine endgültige Abwägung dieser Eingaben ist im Rahmen des Satzungsbeschlusses vorzunehmen.

 

2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 11 -Neuaufstellung-, 4. Änderung für das Gebiet südwestlich der L332 sowie nordöstlich der rückwärtigen Wohnbebauung der Heinrichstraße und die Begründung dazu werden in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 

 

4. Der vorgenannte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 11 -Neuaufstellung-, 4. Änderung für das Gebiet südwestlich der L332 sowie nordöstlich der rückwärtigen Wohnbebauung der Heinrichstraße und die Begründung dazu sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden sind über die Auslegung entsprechend zu benachrichtigen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, dass bei der Aufstellung dieses Bebauungsplanes das beschleunigte Verfahren (§ 13 a Baugesetzbuch) ohne Durchführung der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB angewendet wird.“

 


Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 

 


Anlagen

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich B-Plan 11-Neu_4-Änd_Abwägungstabelle_TöB_§4-1_2015-11-23 (3289 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Unterlagen B-Plan 11 -Neu-, 4 Änd, Stodo_2015-11-23 (850 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich B-Plan 11-neu_4Ä_textl Festsetzungen_2015-11-23 (57 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich B-Plan 11-neu_4Ä_Begründung Entwurf_2015-11-23 (1104 KB)