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Vorlage - V16/805/BA  

Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11, 5. Änd. für das Gebiet nordöstlich der Heinrichstraße
- Entwurfs- und Auslegungsbeschluss -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Wiegand, Katrin
Federführend:Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Entscheidung
20.03.2018 
31. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

Der Beauftrage für Menschen mit Behinderungen wird im Rahmen des Aufstellungsverfahrens beteiligt.

 

Begründung:

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 12.10.2015 bis 20.10.2015 durchgeführt.

Die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 25.09.2015 bis zum 29.10.2015 durchgeführt.

 

Die zu diesen Beteiligungsverfahren eingegangen Eingaben liegen der Vorlage bei                       (s. Anlage 1).

Eine abschließende Entscheidung über die bisher eingegangenen Eingaben erfolgt im Rahmen des Satzungsbeschlusses.

 

Da sich das Flurstück 626/1 zurzeit im Eigentum der Gemeinde befindet, jedoch nicht erschlossen ist und sich aufgrund der Größe (467 m²) und des Flächenzuschnittes keine sinnvolle Nutzungsmöglichkeit anbietet, die Fläche aber Verwaltungs- und Unterhaltungsaufwand verursacht, wurden mit den Eigentümern der angrenzenden Reihenhausanlage Gespräche bezüglich eines Ankaufs als Garagenfläche geführt. Im Ergebnis sind zwei Eigentümer an einem Ankauf interessiert. Es wurde eine artenschutzrechtliche Bewertung in Auftrag gegeben, um auf der zurzeit stark bewachsenen Fläche einen Verstoß gegen das Artenschutzrecht auszuschließen. Die Bewertung ist Anlage der Begründung.

 

Die Ergebnisse der Gespräche und der artenschutzrechlichen Bewertung sind in den zwischenzeitlich erarbeiteten Entwurf eingeflossen.

 

Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss kann gefasst werden.

 

Der Bebauungsplan wird aus der wirksamen Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- entwickelt.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass dieses Bebauungsplanverfahren auf der Grundlage des           § 13 a Baugesetzbuch aufgestellt wird (s. Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit vom 17.11.2014 sowie der Gemeindevertretung vom 08.12.2014).

 

 


„1. Über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit / der Behörden eingegangenen Stellungnahmen wird wie folgt entschieden: s. Anlage 1

Eine endgültige Abwägung dieser Eingaben ist im Rahmen des Satzungsbeschlusses vorzunehmen.

 

2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 11, 5. Änderung für das Gebiet nordöstlich der Heinrichstraße und die Begründung dazu werden in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 

 

3. Der vorgenannte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 11, 5. Änderung für das Gebiet nordöstlich der Heinrichstraße und die Begründung dazu sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, dass bei der Aufstellung dieses Bebauungsplanes das beschleunigte Verfahren (§ 13 a Baugesetzbuch) ohne Durchführung der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB angewendet wird.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

Deckungsvorschlag:

 


Anlage/n:

- Abwägungstabelle

- Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 11, 5. Änderung

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 Abwägung (269 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Planzeichnung (2004 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Begründung (11972 KB)