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Vorlage - V16/825/HA  

Betreff: Sachstandsbericht Breitband
Status:öffentlichVorlage-Art:Sachstandsbericht
Federführend:Haupt- und Sozialamt   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Anhörung
22.02.2016 
16. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Unter TOP 18 der 15. Sitzung des Hauptausschusses vom 24.11.2015 wurde der damalige Sachstand zum Breitbandausbau in der Gemeinde Stockelsdorf vorgestellt.

Ergänzend bezüglich eines Beitritts zum Zweckverband Ostholstein (ZVO) wird berichtet:

 

Mit dem Infobrief 1, kommunale Breitbandinfrastruktur Ostholstein, vom 25.11.2015, hier eingegangen am 27.11.2015, teilt die EGOH mit, dass für die externe Rechtsberatung schon Fördergelder gewährt und für zukünftige Beratungsaufträge in Aussicht gestellt wurden.

Davon ausgehend, dass der kalkulierte Startbetrag von 1 Mio. Euro sich zur Hälfte aus Kosten für die externe Beratung zusammensetzt, kann folgende Kalkulation aufgemacht werden:

Auf 500.000,00€ erfolgt eine Förderung von 75%. Dies führt zu einem Eigenanteil von 125.000,00€ und einer rechnerischen Reduzierung des Startkapitals von 1 Mio. Euro auf 625.000,00€.

Wird nun der empfohlene Schlüssel für die Kommunen und Städte angewendet, so reduziert sich der jeweilige Betrag nicht unerheblich.

Für die Gemeinde Stockelsdorf würde sich das Startkapital von bisher 93.157,00€ auf 58.250,00€ reduzieren. Die EGOH rät jedoch aus Gründen der kaufmännischen Sicherheit den bisherigen Betrag und nicht den reduzierten in den Haushalt einzustellen. Der Betrag von 95.000,00€ wird im 1. Nachtragshaushalt 2016 eingeworben.

Sobald die endgültigen Zahlen für die Startphase feststehen, werden diese seitens des ZVO punktscharf dargestellt und abgerechnet.

Da es nicht möglich ist, den gesamten Kreis Ostholstein bis 2018 auszubauen, soll versucht werden, 2 bis 3 der geplanten Cluster in förderfähige Projekte umzuformen, um Fördergelder aus dem aktuellen Bundesförderprogramm „Breitbandausbau“  zu erhalten. (Anlage 1)

 

Am 12.01.2016 wurde der Entwurf des „Öffentlich-rechtlichen Vertrages für den Beitritt von Kommunen des Kreises Ostholstein zu einer Breitbandsparte des ZVO“ in Eutin vorgestellt.

 

Gemäß §2 des Vertrages, Aufgabenübertragung, übertragen 25 namentlich genannte Verbandsmitglieder dem ZVO die Aufgabe „Aufbau und Ausbau einer Breitbandinfrastruktur“. Die übrigen Verbandsmitglieder stimmen der Aufgabenübertragung zu (§2 Abs.2).

Nach dem aktuellen Zeitplan des ZVO soll die Spartengründung im II. Quartal 2016 erfolgen. Dann sollen auch die interessierten Nichtmitglieder durch öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem ZVO dem ZVO beitreten und die Aufgabe des Aufbaus und Ausbaus einer Breitbandnetzinfrastruktur auf den ZVO übertragen. (Anlage 2)

Der erste Spatenstich soll im IV. Quartal erfolgen

Ferner wurden in der Vorstellung noch der aktuelle Stand des Bundesförderprogrammes für den Breitbandausbau vom BKZSH (Anlage 3), ZVO Breitband aktueller Sachstand und Vorstellung des öffentlich-rechtlichen Vertrages vom ZVO (Anlage 4) und ZVO: Breitbandausbau im Kreis Ostholstein Kurzvorstellung des Entwurfs des öffentlich-rechtlichen Vertrages von der beauftragten Rechtsanwaltskanzlei Weissleder und Ewer (Anlage 5) präsentiert.

 

Auf Grund des sehr engen Zeitrahmens für einen Beitritt zur ZVO-Breitbandsparte werden die weiteren Informationen kurzfristig erfolgen.

Ferner wurde mitgeteilt, dass weiter abseits gelegene Wohnbebauung aus wirtschaftlichen Gründen nicht mit Glasfaser versorgt werden. Hier könnte übergangsweise bis zu einer späteren Erschließung Funktechnik eingesetzt werden. Es werde kreisweit mit einer Erschließung mit Glasfasertechnik von 97,5% und höher gerechnet.

 

Der ZVO teilte mit, dass bis zum 28.01.2016 das Markterkundungsverfahren noch laufe. Danach könne erst eine Auswertung erfolgen.

Es werde sich daraus ergeben, mit welchen Straßenzügen des Ortskerns Stockelsdorf der Breitbandsparte beigetreten werden könnte. Die Dorfschaften sind unterversorgt.

 

Am 27.01.2016 hat das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzG) beschlossen: Bei neuen Straßen und Wohngebieten sollen künftig Glasfaserkabel direkt mitverlegt werden (Anlage6).

 

 


Anlage/n:

 

  • Infobrief „Kommunale Breitbandinfrastruktur in Ostholstein“ der EGOH vom 25.11.2015
  • Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Übertragung der Aufgabe „Aufbau und Ausbau einer Breitbandnetzinfrastruktur“ auf den Zweckverband Ostholstein
  • Präsentation „Aktueller Stand des Bundesförderprogramms für den Breitbandausbau“
  • Präsentation „ZVO Breitband – aktueller Sachstand und Vorstellung des öffentlich-rechtlichen Vertrags
  • Präsentation „Kurzvorstellung des Entwurfs des öffentlich-rechtlichen Vertrages“
  • Pressemitteilung der Bundesregierung vom 27.01.2016 „Ausbau des Glasfasernetzes in Deutschland“

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Infobrief „Kommunale Breitbandinfrastruktur in Ostholstein“ der EGOH vom 25.11.2015 (4942 KB)    
Anlage 3 2 öffentlich Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Übertragung der Aufgabe „Aufbau und Ausbau ei-ner Breitbandnetzinfrastruktur“ auf den Zweckverband Ostholstein (3511 KB)    
Anlage 4 3 öffentlich Präsentation „Aktueller Stand des Bundesförderprogramms für den Breitbandausbau“ (4722 KB)    
Anlage 5 4 öffentlich Präsentation „ZVO Breitband – aktueller Sachstand und Vorstellung des öffentlich-rechtlichen Vertrags (157 KB)    
Anlage 6 5 öffentlich Präsentation „Kurzvorstellung des Entwurfs des öffentlich-rechtlichen Vertrages“ (428 KB)    
Anlage 7 6 öffentlich Pressemitteilung der Bundesregierung vom 27.01.2016 „Ausbau des Glasfasernetzes in Deutschland“ (381 KB)