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Vorlage - V16/865/BA  

Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 24, 3. Änderung für das Gebiet östlich der Schillerstraße, nördlich und westlich der Dorfstraße sowie südlich der öffentlichen Grünfläche/Spielplatz Schillerstraße (Flurstücke 1049+1050)
- Satzungsbeschluss -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Westphal, Petra
Federführend:Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Vorberatung
26.04.2016 
21. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
23.05.2016 
21. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

Der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen wurde im Rahmen des Aufstellungsverfahrens beteiligt.

 

 

Begründung:

 

Auf der Grundlage der Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 15.09.2014 wurde die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 24, 3. Änderung für das Gebiet östlich der Schillerstraße, nördlich und westlich der Dorfstraße sowie südlich der öffentlichen Grünfläche/Spielplatz Schillerstraße (Flurstücke 1049+1050) in der Zeit vom 17.07.2015 - 10.08.2015 durchgeführt.

Die Träger öffentlicher Belange sind über diese Auslegung entsprechend benachrichtigt worden.

Die zu diesem Verfahren eingegangenen Eingaben sind dieser Vorlage mit einer Beschlussempfehlung beigefügt (s. Anlage 1C). Sie haben zu keiner Änderung der Planinhalte geführt, so dass der Satzungsbeschluss gefasst werden kann. Es erfolgte lediglich eine redaktionelle Ergänzung der Begründung um Hinweise.

Es wird darauf hingewiesen, dass zur öffentlichen Auslegung keine Stellungnahmen von Privaten eingegangen sind.

 

Des Weiteren ist über die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB (s. Anlage 1A) sowie über die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB (s. Anlage 1B) eingegangenen Eingaben abschließend durch die Gemeindevertretung zu entscheiden.

 

Dieser Bebauungsplan wird aus der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes entwickelt, so dass kein Genehmigungsverfahren erforderlich ist.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Bebauungsplan auf der Grundlage des § 13 a BauGB aufgestellt wird (s. Beschluss der Gemeindevertretung vom 21.06.2011).

 

Im jetzigen Verfahrensschritt ist der Satzungsbeschluss vorgesehen.

 

 

 


„1. Über die während der Beteiligungen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und 2 BauGB und der Beteiligungen der Behörden nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB und die zu dem erneuten Beteiligungsverfahren auf der Grundlage des § 4a Abs. 3 BauGB abgegebenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr.  24, 3. Änderung für das Gebiet östlich der Schillerstraße, nördlich und westlich der Dorfstraße sowie südlich der öffentlichen Grünfläche/Spielplatz Schillerstraße (Flurstücke 1049+1050)wird wie folgt entschieden:                 s. Anlage 1 A+B+C

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des §10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung  den Bebauungsplan Nr. 24, 3. Änderung für das Gebiet östlich der Schillerstraße, nördlich und westlich der Dorfstraße sowie südlich der öffentlichen Grünfläche/Spielplatz Schillerstraße (Flurstücke 1049+1050), bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

4. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Satzungsbeschluss zum Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 24, 3. Änderung für das Gebiet östlich der Schillerstraße, nördlich und westlich der Dorfstraße sowie südlich der öffentlichen Grünfläche/Spielplatz Schillerstraße (Flurstücke 1049+1050) nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.“

 


Finanzielle Auswirkungen: Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

Deckungsvorschlag:

 

 


Anlagen

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich ANLAGE 1A Abwägung Frühzeitige (397 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich ANLAGE 1B Abwägung Entwurf (269 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich ANLAGE 1C Abwägung ern.Entwurf (175 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich B-Plan 24-3 Plan, Planzeichenerklärung (903 KB)    
Anlage 5 5 öffentlich B-Plan 24-3 Text (52 KB)    
Anlage 6 6 öffentlich B-Plan 24-3 Begründung (110 KB)