Vorlage - V16/870/HA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Ohne Relevanz
Begründung:
der Kreis Ostholstein beabsichtigt, die Bedarfsplanung gemäß §§ 6 – 8 des Kindertagesstätten-gesetz zum 01.08.2016 fortzuschreiben.
Der aktuelle Bedarfsplan des Kreises Ostholstein für das Plangebiet „Gemeinde Stockelsdorf“ (Stand: 01.08.2015) ist als Anlage beigefügt.
Die Gemeinde Stockelsdorf ist hierzu um eine Stellungnahme gebeten.
Die Gemeinde Stockelsdorf wird in ihrer Stellungnahme auf nachfolgende Punkte hinweisen:
- Das bestehende Angebot von Krippenplätzen ist nicht ausreichend. Der nachgefragte Bedarf ist gegenwärtig nicht gedeckt.
- Als kurzfristige Maßnahme ist geplant, im Gemeindehaus im Schulweg zum 01.08.2015 vorübergehend eine zusätzliche Gruppe (Krippengruppe) einzurichten. Die Trägerschaft wird der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Stockelsdorf übertragen.
- Nach Abschluss der Platzvergabe 2016 und nach Auswertung der Einwohnerentwicklung ist festzustellen, dass auch längerfristig nicht ausreichend Krippenplätze bestehen werden, sodass ein Anbau von zwei Gruppenräumen an die Kindertagesstätte HIMMELBLAU vorbereitet wird. Die zu 2. gebildete Gruppe würde nach Fertigstellung des Bauwerks einen der neugeschaffenen Gruppenräume beziehen.
Beschlussvorschlag:
Die Bedarfsplanung des Kreises Ostholstein gemäß §§ 6 – 8 Kindertagesstättengesetz wird mit folgenden Hinweisen zur Kenntnis genommen:
- Das bestehende Angebot von Krippenplätzen ist nicht ausreichend. Der nachgefragte Bedarf ist gegenwärtig nicht gedeckt.
- Als kurzfristige Maßnahme ist geplant, im Gemeindehaus im Schulweg zum 01.08.2015 vorübergehend eine zusätzliche Gruppe (Krippengruppe) einzurichten. Die Trägerschaft wird der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Stockelsdorf übertragen.
- Nach Abschluss der Platzvergabe 2016 und nach Auswertung der Einwohnerentwicklung ist festzustellen, dass auch längerfristig nicht ausreichend Krippenplätze bestehen werden, sodass ein Anbau von zwei Gruppenräumen an die Kindertagesstätte HIMMELBLAU vorbereitet wird. Die zu 2. gebildete Gruppe würde nach Fertigstellung des Bauwerks einen der neugeschaffenen Gruppenräume beziehen.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von
| Euro einmalig |
| Euro monatlich |
| Euro jährlich |
Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: | |
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. | |
Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen | |
Deckungsvorschlag: |
Anlage/n:
Bedarfsplanung des Kreises Ostholstein gemäß §§ 6-8 Kindertagesstättengesetz (Auszug)
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Kita-Bedarfsplanung Kreis 01-08-2015 (4390 KB) |