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Vorlage - V16/876/BA  

Betreff: Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes zur Windenergienutzung und Aufstellung der Teilregionalpläne Wind
- Erstellung eines informellen Planungskonzeptes gemäß Beratungserlass vom 02.02.2016 -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Wiegand, Katrin
Federführend:Bauamt   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
23.05.2016 
21. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

Keine Relevanz

 

 

 

 

 

Begründung:

 

Gemäß Beratungserlass vom 02.02.2016  bietet sich den Gemeinden die Möglichkeit, frühzeitig eigene konzeptionelle Überlegungen zur Windkraftnutzung in ihren Gemeindegebieten zu erarbeiten und diese der Landesplanungsbehörde bis Ende Mai 2016 vorzulegen. Die Landesplanungsbehörde nutzt diese informellen Planungskonzepte als zusätzliche Information, die als Abwägungsmaterial bei der Flächenfindung für den ersten Regionalplanentwurf herangezogen werden. Die informellen Planungskonzepte stellen eine Möglichkeit dar, der Landesplanung schon frühzeitig (bevor die Anhörung zum Regionalplanentwurf beginnt) die kommunalen Überlegungen für künftige Vorranggebiete bekanntzugeben, wobei diese von der Landesplanung nicht zwingend berücksichtigt werden müssen.

 

Zwischenzeitlich wurde ein solches informelles Planungkonzept durch das Büro Prokom erarbeitet. Dieses liegt der Vorlage als Anlage bei. Eine – wie im Beratungserlass empfohlene - frühzeitige Einbindung der beteiligten Fachbehörden war leider nicht möglich, da weder der Kreis Ostholstein noch das LLUR hierzu bereit waren.

 

Da die bei der Konzepterarbeitung zu berücksichtigenden, durch die Landesplanungsbehörde vorgegebenen Kriterien zur Sitzung des UBPöS noch nicht in ihrer endgültigen Fassung vorlagen, wurde das Konzept nach Beratung durch der UBPöS unter Berücksichtigung des zwischenzeitlich vorliegenden neuen Kriterienkataloges vom 29.04.2016 noch einmal angepasst. Die Erläuterungen zu diesem neuen Kriterienkatalog sollen am 17.05.2016 im Internet von der Landesplanungsbehörde veröffentlicht werden. Hierdurch werden sich im Textteil des vorliegenden Konzeptes noch Änderungen ergeben, diese hätten allerdings lediglich redaktionellen Charakter.

 

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

  1. Das in der Gemeindevertretung am 23.05.2016 vorgestellte informelle Planungskonzept für Windenergienutzung der Gemeinde Stockelsdorf wird beschlossen. 
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, das informelle Planungskonzept für Windenergienutzung der Gemeinde Stockelsdorf mit den Änderungen über den Kreis Ostholstein an die Landesplanungsbehörde sowie direkt an die Landesplanungsbehörde zu übermitteln. 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 

 


Anlage/n:

- Informelles Planungskonzept Textteil

- Informelles Planungskonzept Plan 1

- Informelles Planungskonzept Plan 2

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Informelles_Planungskonzept_Windkraft_Stockelsdorf_Text_2016-05-09 (2306 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Informelles_Planungskonzept_Windkraft_Stockelsdorf_Plan_1_2016-05-09 (7318 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Informelles_Planungskonzept_Windkraft_Stockelsdorf_Plan_2_2016-05-09 (6621 KB)