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Vorlage - V16/903/BA  

Betreff: Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 75
- Änderung der Zuwegung sowie der Kranstell-, Montage- und Lagerflächen für zwei Windkraftanlagen -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Wiegand, katrin
Federführend:Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Vorberatung
21.06.2016 
22. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
18.07.2016 
22. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

Keine Relevanz

 

 

 

 

Begründung:

 

Es wurde eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 75 (Anlagen 1a und 1b) bezüglich der privaten, mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastenden Flächen (Zuwegung bzw. Kranstell-, Montage- und Lagerflächen) für zwei Windkraftanlagen beantragt. Diese sollen verlegt werden, um eine bessere Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen zu ermöglichen, Plan siehe Anlage 2.

Das LLUR hat seine Zustimmung hierzu bereits erteilt. Für das geänderte Ausgleichserfordernis – die in Anspruch genommene Fläche erhöht sich um 961 m² - ist durch den Betreiber eine gesonderte Zustimmung der UNB einzuholen.

Die Verwaltung hat keine Bedenken, die beantragte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 75 zu erteilen, da sich die Standorte der Windenergieanlagen nicht ändern, die Änderung keine immissionsschutzrechtlichen Verschlechterungen zur Folge hat, die zusätzlich in Anspruch genommene Fläche im Verhältnis zur Größenordnung des Gesamtvorhabens relativ klein ist und die Bewirtschaftung der betroffenen landwirtschaftlichen Fläche erheblich vereinfacht wird. 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Verlegung der im Bebauungsplan Nr. 75 festgesetzten, mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastenden Flächen – Änderung der Zuwegung sowie der Kranstell-, Montage- und Lagerflächen für zwei Windkraftanlagen gemäß Anlage 3 – im Rahmen einer Befreiung nach § 31 BauGB wird zugestimmt.

Die Änderung ist bei einer Anpassung des Bebauungsplanes zu berücksichtigen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 

 


Anlage/n:

 

1. B-Planauszug

 

2. Plan über die beantragte Änderung der Zuwegung

 

3. Befreiungsantrag (wird als vertrauliche Anlage unter Allris gestellt)

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1a Bebauungsplan Nr. 75 Auszug aus Planzeichnung (1106 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 1b Bebauungsplan Nr. 75 Planzeichenerklärung (513 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 2 Plan über die beantragte Änderung (669 KB)