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Vorlage - V16/919/BA  

Betreff: Aufstellung der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- für das Gebiet nordöstlich der L185 sowie westlich der Gemeindegrenze Stockelsdorf/Bad Schwartau (Teil 1) und südwestlich der L185 sowie östlich der L184 (Teil 2)
- Aufstellungsbeschluss -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Westphal, Petra
Federführend:Bauamt   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
18.07.2016 
22. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

Der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen wird im Rahmen des Aufstellungsverfahrens beteiligt.

 

 

Begründung:

 

Mit der Aufstellung der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ausweisung eines interkommunalen Gewerbegebietes mit verkehrlicher Anbindung an die L184 geschaffen werden.

 

In diesem Zusammenhang wird parallel das Aufstellungsverfahren für den Bebauungs-

plan Nr. 81 betrieben.

 

Der Geltungsbereich der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- ist im anliegenden Katasterplan dargestellt (s. Anlage 1).

 

Der wirksame Flächennutzungsplan -Neuaufstellung- weist die Fläche als „Fläche für die Landwirtschaft“ und den Bereich der verkehrlichen Anbindung (Teil 2) zusätzlich als „Landschaftsschutzgebiet (§ 18 LNatSchG)“ aus (s. Anlage 2). Die verkehrliche Anbindung (Teil 2) befindet sich zusätzlich im Bereich der „Zone 2“ der Kreisverordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Clever Au-Tal und Rocksholz“.

Die erforderliche Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- bedarf der Zustimmung der Landesplanung. Hierzu sind detaillierte Abstimmungsgespräche unter Beteiligung der Nachbarkommune erforderlich. Über erste Ergebnisse kann voraussichtlich in der Sitzung berichtet werden.

 

In der Anlage 3 ist die Planung der interkommunalen Entwicklung im Gesamtzusammenhang ersichtlich.

 

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

„1. Für das Gebiet nördlich der L185 sowie westlich der Gemeindegrenze Stockelsdorf/Bad Schwartau wird die Aufstellung der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung-  zum Zwecke der Änderung der Darstellung „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Gewerbliche Baufläche“ und „örtliche und überörtliche Hauptverkehrsstraße“ beschlossen.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.“

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 

 


Anlagen

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 (84 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 (1526 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 3 (1124 KB)