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Vorlage - V16/938/HA  

Betreff: Abschluss eines Kooperationsvertrages mit der Trägergemeinschaft Lebenshilfe Ostholstein e.V. und Deutscher Kinderschutzbund KV Ostholstein e.V. zur Betreuung und Integration von Flüchtlingen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Axel Kerbstadt
Federführend:Haupt- und Sozialamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Schule und Kultur Entscheidung
21.09.2016 
13. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Jugend, Sport, Soziales, Schule und Kultur ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

Ohne Relevanz

 

 

 

 

Begründung:

 

Im Stellenplan 2016 wurde zur Unterstützung der lokalen Betreuungs- und Integrationsarbeit die Stelle für eine Integrationsfachkraft mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 26 h geschaffen.

 

Eine Ausschreibung dieser Stelle wurde kombiniert mit der Position der Gleichstellungs-beauftragten im Februar / März 2016 durchgeführt. Letztlich vermochte keine Bewerberin / kein Bewerber zu überzeugen, sodass eine Einstellung nicht realisiert werden konnte.

 

Vorgabe des Ausschusses für Jugend, Sport, Soziales, Schule und Kultur vom  27.06.2016 (TOP 9) war es, anstelle einer Neuausschreibung der Stelle der / des Integrationsbeauftragten eine Kooperation mit der Trägergemeinschaft Lebenshilfe Ostholstein e.V. und Kinderschutzbund KV Ostholstein e.V. zur Entlastung der haupt- und ehrenamtlichen Betreuungskräfte anzustreben.

 

Ein unterschriftsreifer Vertragsentwurf ist verhandelt worden und dieser Vorlage beigefügt.

 

Gemäß Vertragsentwurf stellt die Trägergemeinschaft personelle Ressourcen im Umfang von 26 h wöchentlich für Integrations- und Betreuungsaufgaben zur Verfügung. Als Gegenleistung ist von der Gemeinde Stockelsdorf ein jährlicher Zuschuss von ca. 39.000 Euro zu leisten.

 

Ferner beinhaltet der Vertrag, dass der Trägerverbund ein wöchentliches Stundenkontingent von bis zu 19,5 h für die Koordination des Netzwerks vor Ort bereitstellt. Diese hauptamtliche Koordinierung wird durch das Land gefördert. Ein entsprechender Förderantrag wird vom Trägerverbund beim zuständigen Ministerium gestellt.

 

Der Vertrag hat eine Laufzeit vom 01.10.2016 bis 31.12.2018.

 

Um Zustimmung zum Abschluss des Vertrages wird gebeten.

 


Beschlussvorschlag:

 

Dem Abschluss des Kooperationsvertrages mit der Trägergemeinschaft Lebenshilfe Ostholstein e.V. und Deutscher Kinderschutzbund KV Ostholstein e.V. zur Betreuung und Integration von Flüchtlingen mit Wirkung vom 01.10.2016 wird zugestimmt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

Ca. 39.000

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 

 


Anlage/n:

 

Entwurf des Kooperationsvertrages mit der Trägergemeinschaft Lebenshilfe Ostholstein e.V. und Deutscher Kinderschutzbund KV Ostholstein e.V.

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Vertrag Lebenshilfe KiSchuBund (197 KB)