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Vorlage - V16/985/HA  

Betreff: Beratung des Stellenplanes 2017
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Axel Kerbstadt
Federführend:Haupt- und Sozialamt   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
14.11.2016 
20. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

 

ohne Relevanz

 

 

 

Begründung:

 

Der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2017 umfasst insgesamt 86,16 Stellen und zwar 14 Beamte und 72,16 Beschäftigte gemäß TVöD. Das Stellenvolumen ist damit gegenüber den Festsetzungen des Vorjahres um 0,35 Stellen erhöht worden.

 

Weitere Hinweise zum Stellenhaushalt 2017:

 

  1. Hauptverwaltung (lfd. Nr. 9 und 10) / Liegenschaftsabteilung (lfd. Nr. 27)

Infolge von Umstrukturierungen sind geringfügige Anpassungen notwendig. Die Stelle Nr. 9 wird von 0,65 (=25 h wöchentlich) auf 0,77 (= 30 h wöchentlich)  und die Stelle Nr. 10 von 0,77 (= 30 h wöchentlich) auf 0,9 (= 35 h wöchentlich) angehoben. Gleichzeitig wird die Stelle lfd. Nr. 27 von 0,77 (= 30 h wöchentlich) auf 0,52 (= 20 h wöchentlich) reduziert.

 

  1. Kämmerei (lfd. Nr. 17)

Die ehemalige Beamtenstelle ist seit mehr als 15 Jahren mit einer Beschäftigten besetzt. Die Stellenausweisung erfolgt nunmehr entsprechend der tatsächlichen Besetzung (EG 9).

 

  1. Gleichstellungsbeauftragte (lfd. Nr. 28)

Die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten ist gemäß Beschluss des Hauptausschusses vom 25.02.2015 mit 0,33 (= 13 h wöchentlich) ausgewiesen. Es bestehen Bestrebungen der Landesregierung, für die hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten eine grundsätzliche Vollzeitigkeit bzw. bei begründeter teilzeitiger Beschäftigung, mindestens die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit vorzusehen. Ggf. wird  eine Anpassung notwendig.

 

  1. Schulsozialarbeit (lfd. Nr. 39, 43, 46 und 50)

Die im Zuge der Neuordnung der Jugendarbeit freigewordenen Stellenanteile von 0,49 Stellen werden zur Verstärkung der Jugendarbeit an den Stockelsdorfer Grundschulen eingesetzt. Zusätzlich wird an der Gerhard-Hilgendorf-Gemeinschaftsschule die Schulsozialarbeit von bisher 0,51 (= 20 h wöchentlich) auf 0,77 (= 30 h wöchentlich) ausgeweitet.

 

  1. Einrichtungen der Jugendpflege (lfd. Nr. 66 - 70)

Der vom Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Schule und Kultur hat am 27.06.2016 Umstrukturierungsmaßnahmen in der Jugendarbeit beschlossen. U. a. wurden die Jugendeinrichtungen Jugendzentrum und Jugendcafé zusammengefasst.  Dadurch konnte der Stellenumfang von bisher 3,49 auf 3,0 verringert werden. Der Gemeindejugendpfleger (lfd. Nr. 66) nimmt künftig zusätzlich die Aufgaben als Kinder- und Jugendkoordinator wahr. Eine Arbeitsplatzuntersuchung wird durchgeführt. Ggf. wird eine Anhebung der Stelle notwendig.

 

  1. Sozialverwaltung (lfd. Nr. 56 und 63)

Die Stelleninhaber sind dem Jobcenter Bad Schwartau (ehemals ARGE Ostholstein)  zur Wahrnehmung der Aufgaben nach dem SGB II („Hartz IV“) ohne Befristung zugewiesen worden.

 

  1. Sozialverwaltung (lfd. Nr. 65)

Im Stellenplan 2016 wurde unter lfd. Nr. 65 (0,67 = 26 h wöchentlich) ein Arbeitsplatz für  eine Sozialpädagogin / einen Sozialpädagoge als hauptamtliche/n Betreuer/in für die der Gemeinde Stockelsdorf zugewiesenen Flüchtlinge geschaffen. Die Aufgaben wurden per Vertrag für die Zeit vom 01.10.2016 bis 31.12.2018 einem externen Dienstleister (Trägergemeinschaft Lebenshilfe Ostholstein e.V. / Kinderschutzbund Ostholstein e.V.) übertragen, sodass diese Stelle zu streichen ist.

 

 

  1. Sportplatz- und Sporthallenwarte (lfd. Nr. 73 und 74)

Die Arbeitsplatzuntersuchungen haben ergeben, dass die Stellen auf EG 5 TVöD anzuheben sind.

 

  1. Bauverwaltung (lfd. Nr. 82, 86 und 87)

Es wurden stellenneutrale Anpassungen vorgenommen.

 

  1. Klimaschutz (lfd. Nr. 87a)

Am 15.07.2016 hat die Gemeindevertretung das Klimaschutzkonzept der Gemeinde Stockelsdorf beschlossen. Zur Umsetzung der Planung ist die Stelle für eine/n Klimaschutzmanager/in geschaffen worden (EG 10, 30 h wöchentlich; Beschluss des Hauptausschusses vom  16.04.2013).

 

  1. Bauhof (lfd. Nr. 92 und 100)

Die Arbeitsplatzuntersuchungen haben ergeben, dass die Stellen auf EG 4 bzw. 7 TVöD anzuheben sind. Weiterer Anpassungsbedarf ist durch die zum 01.01.2017 in Kraft tretende Entgeltordnung zu erwarten.

 

  1. Entgeltordnung

Am 01.01.2017 tritt die Entgeltordnung zum TVöD in Kraft. Möglicherweise werden in Einzelfällen Änderungen der Entgeltgruppen erforderlich.

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeindevertretung wird empfohlen, den Stellenplan 2017 gemäß beiliegendem Entwurf zu beschließen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 


Anlage/n:

Stellenplan 2017 (Entwurf)

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Stellenplan 2017 oA Stand 10-2016 (561 KB)