Vorlage - V16/995/KA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Nicht relevant
Begründung:
Die Kalkulation der Straßenreinigungsgebühr 2015 sowie die Vorschauen 2016 und 2017 ergeben eine durchschnittliche Jahresgebühr von 1,145 EUR, gerundet 1,14 EUR, je veranlagten Straßenfrontmeter.
Die durchschnittliche Gebührenobergrenze beträgt weiterhin 1,14 EUR, so dass eine Satzungsänderung nicht erforderlich ist.
Beschlussvorschlag:
- Das Ergebnis der Gebührenkalkulation 2015 wird zur Kenntnis genommen.
- Den Gebührenvorschauen 2016 und 2017 mit einer durchschnittlichen Gebühr in Höhe von 1,14 EUR für die Jahr 2015 bis 2017 wird zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von
| Euro einmalig |
| Euro monatlich |
| Euro jährlich |
Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: | |
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. | |
Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen | |
Deckungsvorschlag: |
Anlage/n:
Gebührenkalkulation 2015, Vorschau 2016 und 2017
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Kalkulation 2015, Gebührenvorschau 2016 und 2017 (32 KB) |