Seiteninhalt

Vorlage - V16/996/BA  

Betreff: Liegenschaftsbudget 2017
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Horn, Melanie
Federführend:Bauamt Beteiligt:Kämmereiamt
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Entscheidung
14.11.2016 
20. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Begründung:

 

 

  1. Einnahmen

 

Für das Jahr 2017 ist mit Einnahmen aus dem Verkauf von Grundstücken in Höhe von  EUR 1.670.000,-- zu planen.

 

Es könnten ein Gewerbegrundstück und ein Wohnbaugrundstück verkauft werden, die insgesamt schon Baulandqualität haben. Daneben ist in 2017 der Beginn der Vermarktung des Bebauungsplangebietes Nr. 80 geplant. Es ist davon auszugehen, dass in den Jahren 2017 und 2018 jeweils 50 % der Grundstücke im Bebauungsplangebiet Nr. 80 verkauft werden können. Insgesamt könnten sich Gesamterträge in Höhe von rd. EUR 1.670.000,-- ergeben.

 

 

 

  1. Ausgaben
     

Für das Jahr 2017 sollten Ausgaben in Höhe von ca. 100.000,-- EUR veranschlagt werden.

Für Grundstückskaufpreise, sowie die laufenden Ausgaben für Vermessungen, Bodengutachten, Gebühren etc. im Zusammenhang mit Grundstücksankäufen ist im Jahr 2017 ein Budget von 100.000,-- EUR einzuplanen.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Folgende Beträge sind kalkulatorisch bei der Aufstellung des Haushaltsplanes 2017 zu berücksichtigen:

 

  1. Einnahmen

 

Für das Jahr 2017 ist mit Einnahmen aus dem Verkauf von Grundstücken in Höhe von  EUR 1.670.000,-- zu planen.

 

  1. Ausgaben
     

Für das Jahr 2017 ist mit Ausgaben im Zusammenhang mit Grundstücksankäufen in Höhe von EUR 100.000,-- zu planen.

 

 

Die konkreten Beträge sind nach doppischen Gesichtspunkten zu berechnen und als Ertrag und Aufwand in den Haushaltsplan 2017 einzustellen.