Vorlage - V16/997/KA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
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Begründung:
Die Gemeinde Stockelsdorf erhebt Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Kleinkläranlagen und abflusslosen Sammelgruben.
Grundlage für die Erhebung der Gebühren 2012/2013 ist die Gebührenvorauskalkulation für diesen Zeitraum. Diese Vorauskalkulation basiert auf Prognosen und Schätzungen. Um festzustellen, wie sich die Ausgaben und Einnahmen tatsächlich entwickelt haben, ist eine Gebührennachkalkulation erforderlich.
Die Nachkalkulation für 2012/2013 hat im Bereich der Kleinkläranlagen eine Unterdeckung in Höhe von 51.415,76 € ergeben. Bei den abflusslosen Sammelgruben ist eine Überdeckung in Höhe von 441,38 € zu verzeichnen.
Die Unterdeckung in Höhe von 51.415,76 € begründet sich hauptsächlich darin, dass die Ausgaben für die Überarbeitung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde Stockelsdorf und für die Nachrüstung der Kleinkläranlagen bei der Gebührenvorauskalkulation 2012/2013 nicht berücksichtig wurden.
Beschlussvorschlag:
Das Ergebnis der Gebührennachkalkulation für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung für den Kalkulationszeitraum 2012/2013 wird zur Kenntnis genommen.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von
| Euro einmalig |
| Euro monatlich |
| Euro jährlich |
Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: | |
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. | |
Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen | |
Deckungsvorschlag: |
Anlage/n:
Gebührennachkalkulation 2012
Gebührennachkalkulation 2013
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Gebührennachkalkulation 2012 (54 KB) | |||
2 | öffentlich | Gebührennachkalkulation 2013 (57 KB) |