Vorlage - V17/031/HA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Ohne Relevanz
Begründung:
Gemäß § 10 des Stiftungsgesetzes hat der Stiftungsvorstand innerhalb von acht Monaten nach Abschluss eines jeden Geschäftsjahres gegenüber der Stiftungsaufsicht (Kommunalaufsicht des Kreises Ostholstein) einen Bericht über die Erfüllung des Stiftungszecks abzugeben.
Der Bericht für das Geschäftsjahr 2016 ist beigefügt. Um Billigung wird gebeten.
Beschlussvorschlag:
Der beiliegende Bericht des Vorstandes über die Erfüllung des Stiftungszwecks im Kalenderjahr 2016 wird gebilligt.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von
| Euro einmalig |
| Euro monatlich |
| Euro jährlich |
Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: | |
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. | |
Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen | |
Deckungsvorschlag: |
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Bericht über die Erfüllung des Stiftungszwecks 2016 (334 KB) |