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Vorlage - V17/095/HA  

Betreff: Stellungnahme der Gemeinde Stockelsdorf zur Bedarfsplanung des Kreises Ostholstein gemäß §§ 6-8 Kindertagesstättengesetz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Axel Kerbstadt
Federführend:Haupt- und Sozialamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Schule und Kultur Entscheidung
03.07.2017 
16. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Jugend, Sport, Soziales, Schule und Kultur zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

 

Ohne Relevanz

 

 

 

Begründung:

 

Der Kreis Ostholstein beabsichtigt, die Bedarfsplanung gemäß §§ 6 – 8 Kindertagesstättengesetz zum 01.07.2017 fortzuschreiben.

 

Der aktuelle Bedarfsplan des Kreises Ostholstein für das Plangebiet „Gemeinde Stockelsdorf“ (Stand: 01.08.2016) ist als Anlage beigefügt.

 

Die Bedarfsplanung des Kreises Ostholstein geht sowohl im U 3-Bereich als auch im Ü 3-Bereich gegenüber dem Basisjahr 2015 von kontinuierlich abnehmenden Kinderzahlen aus. Gemäß Prognose sinken beispielsweise die Zahlen der unter 3-Jährigen von 401 (2015) auf 320 im Jahre 2020 und die der über 3-Jährigen von 478 (2015) auf 442 (2020).

 

Diese Einschätzung wird von der Gemeinde Stockelsdorf aufgrund der aktuellen Einwohner-entwicklung nur eingeschränkt geteilt:

 

Geburtsjahr

Anzahl:

03.05.2017

Anzahl:

27.01.2017

Anzahl: 17.02.2016

Anzahl: 29.10.2015

2010

174

170

159

150

2011

146

147

142

132

2012

202

201

183

169

2013

162

170

150

121

2014

159

157

157

141

2015

175

174

164

136

2016

173

167

18

0

2017

67

9

0

0

 

Dabei ist zu berücksichtigen, dass gegenwärtig ein Baugebiet (B-Plan Nr. 88) entwickelt wird, in dem in Kürze etwa 45 Wohneinheiten errichtet werden. Zudem entstehen durch Lückenbebauung und Nachverdichtungen weitere Wohneinheiten. Erfahrungsgemäß werden dort in erster Linie Familien mit Kindern zuziehen.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Bedarfsplanung des Kreises Ostholstein gemäß §§ 6-8 Kindertagesstättengesetz wird zur Kenntnis genommen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 


Anlage/n:

Fortschreibung der Bedarfsplanung gemäß §§ 6-8 Kindertagesstättengesetz des Kreises Ostholstein (Auszug)

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Kita-Bedarfsplanung Kreis 01-08-2016 (5416 KB)