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Vorlage - V17/110/BA  

Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 80 für das Gebiet südlich der Straße Bahndamm, südwestlich des Weidenweges sowie nordöstlich der Gemeindegrenze zu Lübeck
- Satzungsbeschluss -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Westphal, Petra
Federführend:Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Vorberatung
20.06.2017 
27. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
17.07.2017 
28. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

Der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen wurde im Rahmen des Aufstellungsverfahrens beteiligt.

 

 

 

Begründung:

 

Auf der Grundlage der Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 20.03.2017 wurde die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 80 für das Gebiet südlich der Straße Bahndamm, südwestlich des Weidenweges sowie nordöstlich der Gemeindegrenze zu Lübeck in der Zeit vom 07.04.- 08.05.2017 durchgeführt.

 

Die Träger öffentlicher Belange sind über diese Auslegung entsprechend benachrichtigt worden.

 

Die zu diesem Verfahren eingegangenen Eingaben sind dieser Vorlage mit einer Beschluss-empfehlung beigefügt (s. Anlage 1B). Sie haben zu keiner Änderung des Bebauungsplanes, sondern lediglich zu folgenden redaktionellen Anpassungen bzw. Ergänzungen geführt:

 

- Anpassung des Ausgleichbedarfes in der Begründung   

- Erläuterung der Überschreitung der Obergrenze GRZ von 0,4 um 0,1 in der Begründung

- redaktionelle Ergänzung der Darstellungskette für Knickerhaltung in der Planzeichnung

- Anpassung der Darstellung des Regenrückhaltebeckens inkl. des Ausgleichsbedarfes

- erläuternde Anpassung der Planzeichenerklärung

 

Des Weiteren ist über die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB (s. Anlage 1A) eingegangenen Eingaben abschließend durch die Gemeindevertretung zu entscheiden.

 

Für die sich parallel in der Aufstellung befindende 19. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- ist ein Genehmigungsverfahren erforderlich. Der abschließende Beschluss wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung am 30.05.2017 gefasst.

 

Die Schlussbekanntmachung zum Bebauungsplan Nr. 80 erfolgt zeitgleich mit der Bekanntmachung zur 19. Flächennutzungsplanänderung -Neuaufstellung-.

 


Beschlussvorschlag:

„1. Über die während der Beteiligungen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und 2 BauGB und der Beteiligungen der Behörden nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB abgegebenen Stellungnahmen zum Bebauungsplanes Nr. 80 für das Gebiet südlich der Straße Bahndamm, südwestlich des Weidenweges sowie nordöstlich der Gemeindegrenze zu Lübeck wird wie folgt entschieden:

                                                          s. Anlage 1 A+B

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 80 für das Gebiet südlich der Straße Bahndamm, südwestlich des Weidenweges sowie nordöstlich der Gemeindegrenze zu Lübeck, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

4. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 80  nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.“


Finanzielle Auswirkungen:Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

Deckungsvorschlag:

 


Anlagen

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1A (1829 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 1B (377 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich B-Plan 80 (3081 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Begründung Satzungsbeschluss BP80 (803 KB)