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Vorlage - V17/139/BA  

Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 78 für das Gebiet südöstlich und nordwestlich des Ahornweges und südwestlich des Parkweges
- Satzungsbeschluss -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Westphal, Petra
Federführend:Bauamt   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
17.07.2017 
28. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

Der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen wurde im Rahmen des Aufstellungsverfahrens beteiligt.

 

 

Begründung:

 

Auf der Grundlage der Beschlussfassung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planen und öffentliche Sicherung vom 09.05.2017 wurde die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 78 für das Gebiet in der Zeit vom 26.05. - 26.06.2017 durchgeführt.

Die Träger öffentlicher Belange sind über diese Auslegung entsprechend benachrichtigt worden.

 

Die zu diesem Verfahren eingegangenen Eingaben sind dieser Vorlage mit einer Beschlussempfehlung beigefügt (s. Anlage 1B). Sie haben zu keiner Änderung geführt, so dass der Satzungsbeschluss gefasst werden kann.   

 

Es wird darauf hingewiesen, dass zur öffentlichen Auslegung keine Stellungnahmen von Privaten eingegangen sind.

 

Des Weiteren ist über die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB (s. Anlage 1A) eingegangenen Eingaben abschließend durch die Gemeindevertretung zu entscheiden.

 

Dieser Bebauungsplan wird aus der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes entwickelt, so dass kein Genehmigungsverfahren erforderlich ist.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Bebauungsplan auf der Grundlage des § 13 a BauGB aufgestellt wird.

 

Im jetzigen Verfahrensschritt ist der Satzungsbeschluss vorgesehen.

Aufgrund der Auslegungsdauer bis zum 26.06.17 sowie der Tatsache, dass keinerlei Änderungen erfolgt sind und in Anbetracht der bevorstehenden Sommerpause wird auf eine Vorberatung im Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit (Sitzungstag war am 20.06.2017) verzichtet und direkt in der Gemeindevertretersitzung beraten.

Die direkte Beratung ist mit dem Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit abgestimmt.

 


Beschlussvorschlag:

„1. Über die während der Beteiligungen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und 2 BauGB und der Beteiligungen der Behörden nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB abgegebenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 78 für das Gebiet südöstlich und nordwestlich des Lilienkuhls sowie nordöstlich des Ahornweges und südwestlich des Parkweges wird wie folgt entschieden:

                                                          s. Anlage 1 A+B

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des §10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung  den Bebauungsplan Nr. 78 für das Gebiet Gebiet südöstlich und nordwestlich des Lilienkuhls sowie nordöstlich des Ahornweges und südwestlich des Parkweges, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B),  als Satzung.

 

3. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

4. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Satzungsbeschluss zum Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 78 für das Gebiet südöstlich und nordwestlich des Lilienkuhls sowie nordöstlich des Ahornweges und südwestlich des Parkweges nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.“

 


Finanzielle Auswirkungen:Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

Deckungsvorschlag:

 


Anlagen

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1A Abwägung (490 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 1B Abwägung (498 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich BP78 Plan (2942 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich BP78 BEGRÜNDUNG (5105 KB)