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Vorlage - V17/145/BA  

Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 -Neuaufstellung-, 3. Änderung für das Gebiet nordöstlich der Ahrensböker Straße/L332, südöstlich des Hotels, südwestlich des Landgrabens und nordwestlich der Gemeindegrenze Stockelsdorf/Lübeck
- Entwurfs- und Auslegungsbeschluss und Benachrichtigung der Behörden -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Bradler, Laura
Federführend:Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Entscheidung
20.03.2018 
31. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

Der Beauftrage für Menschen mit Behinderungen wird im Rahmen des Aufstellungsverfahrens beteiligt.

 

 

 

 

Begründung:

Mit dem Bebauungsplan Nr. 11, -Neuaufstellung-, 3. Änderung für das Gebiet nordöstlich der Ahrensböker StraOe/ L332, südöstlich des Hotels, südwestlich des Landgrabens und nordwestlich der Gemeindegrenze Stockelsdorf/Lübeck sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für die Errichtung eines Gebäudes für altengerechtes Wohnen und Pflege sowie für Gewerbe geschaffen werden.

Maßnahmen zum Schallschutz werden gemäß des Schallgutachtens vorgesehen, der Nachweis über die Wahrung des Schallschutzes ist im Baugenehmigungsverfahren zu erbringen.

Die Zufahrt zu der Einrichtung und den im rückwärtigen Bereich des Gebäudes zu errichtenden Stellplätzen erfolgt südöstlich des Gebäudes, die Abfahrt im Nordwesten. Die Ausgestaltung der Verkehrsfläche im Norden des Plangeltungsbereiches ist über einen städtebaulichen Vertrag zu sichern.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 20.03.2017 bis 27.03.2017 durchgeführt.

Die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 01.03.2017 bis zum 03.04.2017 durchgeführt.

Die zu diesen Beteiligungsverfahren eingegangen Eingaben liegen der Vorlage bei (s. Anlage 1).

Eine abschließende Entscheidung über die bisher eingegangenen Eingaben erfolgt im Rahmen des Satzungsbeschlusses.

Zwischenzeitlich wurde der beiliegende Entwurf erarbeitet.

Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss kann gefasst werden.

Der Bebauungsplan wird aus der wirksamen Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes - Neuaufstellung- entwickelt.

Es wird darauf hingewiesen, dass dieses Bebauungsplanverfahren auf der Grundlage des § 13 a Baugesetzbuch aufgestellt wird (s. Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit vom 21.02.2017).

 


Beschlussvorschlag:

 

1. Über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit / der Behörden eingegangenen Stel-lungnahmen wird wie folgt entschieden: s. Anlage 1

Eine endgültige Abwägung dieser Eingaben ist im Rahmen des Satzungsbeschlusses vorzu-nehmen.

 

2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 11 -Neuaufstellung-, 3. Änderung für das Gebiet nordöstlich der Ahrensböker Straße/L332, südöstlich des Hotels, südwestlich des Landgrabens und nordwestlich der Gemeindegrenze Stockelsdorf/Lübeck und die Begründung dazu werden in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 

3. Die Aufstellung dieses Bebauungsplanes ist nach § 13 a BauGB fortzusetzen.

 

4. Der vorgenannte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 11 -Neuaufstellung-, 3. Änderung für das Gebiet nordöstlich der Ahrensböker Straße/L332, südöstlich des Hotels, südwestlich des Landgrabens und nordwestlich der Gemeindegrenze Stockelsdorf/Lübeck und die Begründung dazu sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden sind über die Auslegung entsprechend zu benachrichtigen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, dass bei der Aufstellung dieses Bebauungsplanes das beschleunigte Verfahren (§ 13 a Baugesetzbuch) ohne Durchführung der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB angewendet wird.“

In der Bekanntmachung ist ebenfalls anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der in Kraft getretene Bebauungsplan ins Internet unter der Adresse www.stockelsdorf.de eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.


Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

Deckungsvorschlag:

 


Anlage/n:

Verkehrslärmuntersuchung

Abwägungsergebnis

Bebauungsplanentwurf mit Begründung

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 Abwägung (1255 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Planzeichnung und Text (2720 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Begründung (22603 KB)