Vorlage - V17/146/BA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
nicht relevant
Begründung:
Die betreffenden Straßen (siehe Anlage 1 - 4) befinden sich im Eigentum der Gemeinde Stockelsdorf und sollen gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein in der zurzeit gültigen Fassung dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden.
Anlagen: 4 Lagepläne
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss empfiehlt / Die Gemeindevertretung beschließt:
die nachstehend aufgeführten Straßen (markierte Flurstücke siehe Anlage 1 - 4) innerhalb der geschlossenen Ortschaft Stockelsdorf sowie in den Dorfschaften Dissau und Eckhorst sind gemäß § 6 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein in der jeweils gültigen Fassung dem öffentlichen Verkehr zu widmen.
Straße | Gemarkung | Flur | Flurstück(e) |
Karoline-von-Günderrode-Weg | Stockelsdorf | 3 | Teilstück aus 1465 |
Kurt-Unruh-Ring | Stockelsdorf | 5 | Teilstück aus 1398 |
An der Sandkuhle | Dissau | 0 | 317; 325 |
Schusterhof | Eckhorst | 0 | 41/11 |
Die o.g. Straßen (markierte Flurstücke siehe Anlage 1 - 4) werden gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 3 a StrWG in die Gruppe der Ortsstraßen eingestuft.
Eine Beschränkung auf bestimmte Nutzungsarten wird nicht verfügt.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von
| Euro einmalig |
| Euro monatlich |
| Euro jährlich |
Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: | |
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. | |
Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen | |
Deckungsvorschlag: |
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Lagepläne (1963 KB) |