Vorlage - V18/236/HA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Ohne Relevanz
Begründung:
Das Kuratorium ist für die Aufstellung des Jahresabschlusses zuständig.
Die Entwurfsfassung des Jahresabschlusses 2017 ist der Vorlage beigefügt.
Insgesamt wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr 2.142,47 Euro (Vorjahr: 7.284,97 Euro) zur Erfüllung des Stiftungszwecks aufgewendet. Den Ausgaben standen Einnahmen von 3.563,89 Euro gegenüber, sodass 1.421,42 Euro der Rücklage zugeführt werden konnten.
Der Stand der Rücklage war per 31.12.2017 mit 9.832,98 Euro (Vorjahr: 8.411,56 Euro) zu verzeichnen. Davon sind 180,00 Euro aufgrund eines Kuratoriumsbeschlusses gebunden.
Gemäß § 9 der Stiftungssatzung bedarf der Jahresabschluss der Stiftung der Genehmigung der Gemeindevertretung.
Beschlussvorschlag:
Der Jahresabschluss 2017 wird gemäß dem der Vorlage beiliegenden Entwurf aufgestellt. Die Gemeindevertretung wird gebeten, den Jahresabschluss zu genehmigen.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von
| Euro einmalig |
| Euro monatlich |
| Euro jährlich |
Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: | |
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. | |
Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen | |
Deckungsvorschlag: |
Anlage/n:
Jahresabschluss 2017
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Jahresabschluss 2017 (49 KB) |