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Vorlage - V18/281/BA  

Betreff: Aufstellung der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- für das Gebiet „Golfplatz Curau“ östlich des Malkendorfer Weges für die Teilfläche 1 nördlich des Gutshofes Malkendorfer Weg 16 in der Nähe der Dorfschaft Curau (Teilstück des Teilbereiches I des Bebauungsplanes Nr. 47) und für die Teilfläche 2 nördlich des Gutes Schönkamp und nordöstlich des Teilbereiches I des Bebauungsplanes Nr. 47
- Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Bradler, Laura
Federführend:Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Entscheidung
20.03.2018 
31. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

Der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen wird im Rahmen des Aufstellungsverfahrens beteiligt.

 

 

Begründung:

 

Mit der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die aktualisierten Entwicklungsabsichten des Golfclubs geschaffen werden.

 

Auf der Teilfläche 1 soll die Grundlage für die Erweiterung der vorhandenen baulichen Anlagen bzw. für die Errichtung neuer Gebäude geschaffen werden.

Auf der Teilfläche 2 soll die Grundlage für die Erweiterung der vorhandenen Golfplatzanlage geschaffen werden.

Aufgrund der guten Frequentierung des Golfplatzes und der positiven Entwicklung der Mitgliederzahl des Golfclubs sollen die vorgenannten Maßnahmen für die erfolgreiche weitere Entwicklung des Golfsportes durchgeführt werden.

 

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 47, 1. Änderung, der die Teilfläche 1 des jetzt vorgelegten Entwurfes der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- be-trifft, wurde am 21.06.2011 gefasst. Die dafür auch notwendige Änderung des  Flächennutzungsplanes sollte im Zuge des B-Plans Verfahren nach § 13a BauGB im Wege der Berichtigung erfolgen.

Der Aufstellungsbeschluss für die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes –Neuaufstellung -,  wurde am 16.03.2015 gefasst, beinhaltete aber nur die geplante Golfplatzerweiterung (Teilfläche 2).

Der jetzt vorgelegte Entwurf der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung fasst die vorgesehenen F-Plan Änderungen für beide Teilflächen zusammen.

 

Für den Bereich der Teilfläche 1 stellt der wirksame Flächennutzungsplan -Neuaufstellung- ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Golfschule und Vereinshaus“ und „Grünfläche Golf“ dar. Ein Teil der Grünfläche Golf wird zugunsten der Erweiterung der Sondergebietsfläche überplant, ein Teil des Sondergebietes wird Grünfläche Golf.

Es werden keine Flächen als Sondergebiet überplant, die bisher nicht Bestandteil des Golfplatzes sind.

 

Für die Teilfläche 2 stellt der wirksame Flächennutzungsplan -Neuaufstellung- „Fläche für die Landwirtschaft“ dar. Im Rahmen der 18. Änderung soll eine Änderung der Darstellung in „Grünfläche Golf“ erfolgen.

Innerhalb der Teilfläche 2 befindet sich ein geschütztes Biotop.

Zudem ist im wirksamen Flächennutzungsplan -Neuaufstellung- im östlichen Bereich der Teilfläche 2  eine Hauptrad- und Fußwegverbindung dargestellt. Eine Verbindung nach Horsdorf ist bisher nicht realisiert. Um die Möglichkeit einer Realisierung des Weges offen zu halten und gleichzeitig eine Erweiterung des Golfplatzes durchzuführen, wird die Hauptrad- und Fußwegverbindung auf dem Flurstück lediglich in Richtung Süden verlegt.

 

 

Zum jetzigen Verfahrensschritt wird empfohlen, die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB auf Grundlage des anliegenden Vorentwurfes durchzuführen.


Beschlussvorschlag:

 

„Im Rahmen der Aufstellung der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- für das Gebiet „Golfplatz Curau“  östlich des Malkendorfer Weges für die Teilfläche 1 nördlich des Gutshofes Malkendorfer Weg 16 in der Nähe der Dorfschaft Curau (Teilstück des Teilbereiches I des Bebauungsplanes Nr. 47) und für die Teilfläche 2 nördlich des Gutes Schönkamp und nordöstlich des Teilbereiches I des Bebauungsplanes Nr. 47 ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB (ca. 7 Tage Auslegung) sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB schriftlich auf Grundlage des beiliegenden Vorentwurfes (Bestandteil des Beschlusses) durchzuführen.“

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 


Anlage/n:

 

Bebaungsplanentwurf mit Begründung

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Planzeichnung (1766 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Begründung (1844 KB)