Vorlage - V18/303/HA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Ohne Relevanz
Begründung:
Gemäß § 33 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) wählt die Gemeindevertretung unter der Leitung des ältesten Mitglieds aus ihrer Mitte die Bürgervorsteherin bzw. den Bürgervorsteher.
Herr Ralf Labeit wird die Wahl der Bürgervorsteherin / des Bürgervorstehers leiten.
Es sind folgende Wahlverfahren möglich:
- Meiststimmenverfahren (§ 33 Abs. 1 i.V. mit § 40 Abs. 3 GO): gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält
- Auf Verlangen einer Fraktion nach gebundenem Vorschlagsrecht (§ 33 Abs. 2 i.V. mit § 39 Abs. 1 GO) . In diesem Fall steht den Fraktionen das Vorschlagsrecht in der Reihenfolge zu, die sich aus der Teilung der Sitzzahlen der Fraktionen durch 0,5 – 1,5 – 2,5 usw. ergibt. Danach ergeben sich nachstehende Vorschlagsrechte:
Bürgervorsteher/in: CDU-Fraktion
1. stellv. Bürgervorsteher/in: SPD -Fraktion
2. stellv. Bürgervorsteher/in: CDU-Fraktion / Bündnis 90/Die Grünen (Wahl in getrennten Wahlgängen).
Gemäß § 33 Abs. 5 GO wird die / der neugewählte Bürgervorsteher/in vom ältesten Mitglied der Gemeindevertretung durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer / seiner Obliegenheit verpflichtet.
Unter der Leitung der / des neu gewählten Bürgervorsteherin / Bürgervorstehers wählt die Gemeindevertretung deren / dessen erste/n und zweite/n Stellvertreter/in (§ 33 Abs. 1 GO).
Die beiden neu gewählten Stellvertreter/innen werden anschließend von der Bürgervorsteherin / dem Bürgervorsteher per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet und in ihre Tätigkeit eingeführt (§ 33 Abs. 5 GO).
Beschlussvorschlag:
- Frau/Herr ..................................................................................................................
wird zur Bürgervorsteherin / zum Bürgervorsteher gewählt.
- Frau/Herr ..................................................................................................................
wird zur/zum ersten Stellvertreter/in der Bürgervorsteherin / des Bürgervorstehers gewählt.
- Frau/Herr ..................................................................................................................
wird zur/zum zweiten Stellvertreter/in der Bürgervorsteherin /des Bürgervorstehers gewählt.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von
| Euro einmalig |
| Euro monatlich |
| Euro jährlich |
Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: | |
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. | |
Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen | |
Deckungsvorschlag: |
Anlage/n: