Vorlage - V18/304/HA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Ohne Relevanz
Begründung:
Gemäß § 57e GO wählt die Gemeindevertretung aus ihrer Mitte für die Dauer der Wahlzeit bis zu drei Stellvertretende der Bürgermeisterin. Es sind folgende Wahlverfahren möglich:
- Meiststimmenverfahren (gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält)
- Auf Antrag einer Fraktion nach gebundenem Vorschlagsrecht. In diesem Fall steht den Fraktionen ein Vorschlagsrecht in der Reihenfolge der Höchstzahlen zu, die sich aus der Teilung der Sitzzahlen der Fraktion durch 05 – 1,5 – 2,5 etc. ergeben. Danach ergeben sich nachstehende Vorschlagsrechte:
Erste/r Stellvertreter/in: CDU-Fraktion
Zweite/r Stellvertreter/in: SPD-Fraktion
Dritte/r Stellvertreter/in: CDU-Fraktion / Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (bei gleicher Höchstzahl erfolgt die Wahl in getrennten Wahlgängen).
Die Stellvertretenden vertreten die Bürgermeisterin im Fall ihrer Verhinderung in der Reihenfolge ihrer Wahl.
Die Stellvertretenden werden gemäß § 57e Abs. 3 GO für die Dauer ihrer Wahlzeit zu Ehrenbeamtinnen / Ehrenbeamten ernannt. Sie leisten vor der Bürgervorsteherin / dem Bürgervorsteher den Beamteneid (§§ 58 GO, § 47 Landesbeamtengesetz):
„Ich schwöre, das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, die Landesverfassung und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen.“
(Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden)
Beschlussvorschlag:
- Frau Herr ............................................................................................................................ wird zur / zum ersten Stellvertreter/in der Bürgermeisterin der Gemeinde Stockelsdorf gewählt.
- Frau Herr ............................................................................................................................ wird zur / zum zweiten Stellvertreter/in der Bürgermeisterin der Gemeinde Stockelsdorf gewählt.
- Frau Herr ............................................................................................................................ wird zur / zum dritten Stellvertreter/in der Bürgermeisterin der Gemeinde Stockelsdorf gewählt.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von
| Euro einmalig |
| Euro monatlich |
| Euro jährlich |
Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: | |
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. | |
Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen | |
Deckungsvorschlag: |
Anlage/n: