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Vorlage - V18/304/HA  

Betreff: Wahl der / des ersten, zweiten und dritten Stellvertreterin / Stellvertreters der Bürgermeisterin und deren Vereidigung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Axel Kerbstadt
Federführend:Haupt- und Sozialamt   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
18.06.2018 
1. Öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

Ohne Relevanz

 

 

 

 

 

Begründung:

Gemäß § 57e GO wählt die Gemeindevertretung aus ihrer Mitte für die Dauer der Wahlzeit bis zu drei Stellvertretende der Bürgermeisterin. Es sind folgende Wahlverfahren möglich:

 

  1. Meiststimmenverfahren (gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält)
  2. Auf Antrag einer Fraktion nach gebundenem Vorschlagsrecht. In diesem Fall steht den Fraktionen ein Vorschlagsrecht in der Reihenfolge der Höchstzahlen zu, die sich aus der Teilung der Sitzzahlen der Fraktion durch 05 – 1,5 – 2,5 etc. ergeben. Danach ergeben sich nachstehende Vorschlagsrechte:

 

Erste/r Stellvertreter/in:    CDU-Fraktion

Zweite/r Stellvertreter/in:  SPD-Fraktion

Dritte/r Stellvertreter/in:    CDU-Fraktion / Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (bei gleicher Höchstzahl erfolgt die Wahl in getrennten Wahlgängen).

 

Die Stellvertretenden vertreten die Bürgermeisterin im Fall ihrer Verhinderung in der Reihenfolge ihrer Wahl.

 

Die Stellvertretenden werden gemäß § 57e Abs. 3 GO für die Dauer ihrer Wahlzeit zu Ehrenbeamtinnen / Ehrenbeamten ernannt. Sie leisten vor der Bürgervorsteherin / dem Bürgervorsteher den Beamteneid (§§ 58 GO, § 47 Landesbeamtengesetz):

 

Ich schwöre, das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, die Landesverfassung und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen.“

 

(Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden)

 


Beschlussvorschlag:

  1. Frau Herr ............................................................................................................................ wird zur / zum ersten Stellvertreter/in der Bürgermeisterin der Gemeinde Stockelsdorf gewählt.
  2. Frau Herr ............................................................................................................................ wird zur / zum zweiten Stellvertreter/in der Bürgermeisterin der Gemeinde Stockelsdorf gewählt.
  3. Frau Herr ............................................................................................................................ wird zur / zum dritten Stellvertreter/in der Bürgermeisterin der Gemeinde Stockelsdorf gewählt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 


Anlage/n: