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Vorlage - V18/305/HA  

Betreff: Verpflichtung der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter sowie Einführung in ihr Amt
Status:öffentlichVorlage-Art:Sachstandsbericht
Verfasser:Axel Kerbstadt
Federführend:Haupt- und Sozialamt   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
18.06.2018 
1. Öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

Ohne Relevanz

 

 

 

 

 

Begründung:

Gemäß § 33 Abs. 5 der Gemeindeordnung werden die Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter von der Bürgervorsteherin resp. dem Bürgervorsteher durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet und in ihre Tätigkeit eingeführt.