Vorlage - V18/306/HA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Ohne Relevanz
Begründung:
Gemäß § 8 der Satzung der „Stiftung Herrenhaus Stockelsdorf“ entsendet die Gemeindevertretung aus ihrer Mitte drei Mitglieder für die Dauer der Wahlperiode der Gemeindevertretung in das Kuratorium der Stiftung.
Die Gemeindevertretung wird gebeten, drei Mitglieder in das Kuratorium zu entsenden.
Dabei ist § 15 des Gleichstellungsgesetzes zu beachten, mit der Folge, dass Frauen und Männer jeweils hälftig berücksichtigt werden sollen. Bestehen Benennungs- oder Entsendungsrechte für eine ungerade Zahl, sollen Frauen und Männer alternierend berücksichtigt werden.
Beschlussvorschlag:
In das Kuratorium der „Stiftung Herrenhaus Stockelsdorf“ werden entsandt:
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Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von
| Euro einmalig |
| Euro monatlich |
| Euro jährlich |
Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: | |
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. | |
Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen | |
Deckungsvorschlag: |
Anlage/n: