Vorlage - V18/307/HA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Ohne Relevanz
Begründung:
Nach § 9 des Gesellschaftsvertrages der Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH (GWS) besteht der Aufsichtsrat aus fünf Mitgliedern, die von der Gemeindevertretung Stockelsdorf zu entsenden sind.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft für kommunale Dienstleistungen mbH (GkD) besteht ebenfalls aus fünf Mitgliedern. Als Mitglieder sind dieselben Personen zu entsenden, die auch für die GWS als Aufsichtsratsmitglieder bestellt worden sind (§ 9 des Gesellschaftsvertrages der GkD).
Bei der Entsendung ist § 15 des Gleichstellungsgesetzes zu beachten, mit der Konsequenz, dass Frauen und Männer jeweils hälftig berücksichtigt werden sollen. Bestehen Entsendungs- oder Benennungsrechte für eine ungerade Personenzahl, sollen Frauen und Männer alternierend berücksichtigt werden.
Beschlussvorschlag:
In die Aufsichtsräte der Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH und der Gesellschaft für kommunale Dienstleistungen mbH werden auf der Grundlage des Gesellschaftsvertrages entsandt:
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Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von
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| Euro monatlich |
| Euro jährlich |
Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: | |
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. | |
Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen | |
Deckungsvorschlag: |
Anlage/n: