Vorlage - V18/308/HA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Ohne Relevanz
Begründung:
Die Gemeindevertretung wählt gemäß § 46 Abs. 5 GO die Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der ständigen Ausschüsse.
Das Vorschlagsrecht steht den Fraktionen in der Reihenfolge der Höchstzahlen zu, die sich aus die Teilung der Sitzzahlen der Fraktionen durch 0,5 – 1,5 – 2,5 usw. ergeben.
Aufgrund der Zusammensetzung der Gemeindevertretung ergeben sich folgende Zugriffsrechte:
- erstes Zugriffsrecht: CDU-Fraktion
- zweites Zugriffsrecht:SPD-Fraktion
- drittes Zugriffsrecht:CDU-Fraktion / Bündnis 90 / Die Grünen (gleiche Höchstzahlen).
Die Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden gilt dabei als gesondertes Wahlverfahren mit erneuter Ermittlung der Zugriffsrechtes.
Bei gleicher Höchstzahl haben beide Fraktionen das Vorschlagsrecht, über die Reihenfolge des Vorschlagsrechts entscheidet das Los.
Auch wählbare Bürger/innen können einem Ausschuss (mit Ausnahme des Hauptausschusse) vorsitzen bzw. zu stellvertretenden Vorsitzenden gewählt werden.
Beschlussvorschlag:
Es werden folgende Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende gewählt:
- Hauptausschuss
Vorsitzende/r | Stellvertreter/in |
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- Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Schule und Kultur
Vorsitzende/r | Stellvertreter/in |
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- Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit
Vorsitzende/r | Stellvertreter/in |
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Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von
| Euro einmalig |
| Euro monatlich |
| Euro jährlich |
Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: | |
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. | |
Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen | |
Deckungsvorschlag: |
Anlage/n: