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Vorlage - V18/308/HA  

Betreff: Wahl der Ausschussvorsitzenden und deren Stellvertreter/innen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Axel Kerbstadt
Federführend:Haupt- und Sozialamt   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
18.06.2018 
1. Öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

Ohne Relevanz

 

 

 

 

 

Begründung:

Die Gemeindevertretung wählt gemäß § 46 Abs. 5 GO die Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der ständigen Ausschüsse.

 

Das Vorschlagsrecht steht den Fraktionen in der Reihenfolge der Höchstzahlen zu, die sich aus die Teilung der Sitzzahlen der Fraktionen durch 0,5 – 1,5 – 2,5 usw. ergeben.

 

Aufgrund der Zusammensetzung der Gemeindevertretung ergeben sich folgende Zugriffsrechte:

 

-          erstes Zugriffsrecht: CDU-Fraktion

-          zweites Zugriffsrecht:SPD-Fraktion

-          drittes Zugriffsrecht:CDU-Fraktion / Bündnis 90 / Die Grünen (gleiche Höchstzahlen).

 

Die Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden gilt dabei als gesondertes Wahlverfahren mit erneuter Ermittlung der Zugriffsrechtes.

 

Bei gleicher Höchstzahl haben beide Fraktionen das Vorschlagsrecht, über die Reihenfolge des Vorschlagsrechts entscheidet das Los.

 

Auch wählbare Bürger/innen können einem Ausschuss (mit Ausnahme des Hauptausschusse) vorsitzen bzw. zu stellvertretenden Vorsitzenden gewählt werden.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Es werden folgende Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende gewählt:

  1. Hauptausschuss

Vorsitzende/r

Stellvertreter/in

 

 

 

  1. Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Schule und Kultur

Vorsitzende/r

Stellvertreter/in

 

 

 

  1. Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit

Vorsitzende/r

Stellvertreter/in

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 


Anlage/n: