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Vorlage - V18/309/HA  

Betreff: Wahl der Mitglieder des Hauptausschusses
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Axel Kerbstadt
Federführend:Haupt- und Sozialamt   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
18.06.2018 
1. Öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

Ohne Relevanz

 

 

 

 

Begründung:

Gemäß Hauptsatzung sind in den Hauptausschuss 15 Gemeindevertreter/innen zu wählen.

 

Gewählt wird im Meiststimmenverfahren oder, wenn eine Fraktion es verlangt, durch Verhältniswahl. Das Verlangen muss für jeden Ausschuss einzeln gestellt werden.

 

Bei der Verhältniswahl stimmt die Gemeindevertretung über die Listen (Wahlvorschläge) der Fraktionen  ab. Die Zahl der Stimmen, die bei der Abstimmung jede Liste erhält, wird durch 0,5 – 1,5 – 2,5 usw. geteilt. Die Wahlstellen werden in der Reihenfolge der sich dadurch ergebenden Höchstzahlen auf die Listen verteilt.

 

Falls kein Mitglied der Gemeindevertretung widerspricht, kann über die Besetzung mehrerer oder auch aller Ausschüsse in einem Wahlgang abgestimmt werden (en bloc / Blockwahl).

 

Die Bewerber/innen werden in der Reihenfolge berücksichtigt, die sich aus den Listen ergibt.

 

Über die Zuteilung der letzten Wahlstelle entscheidet bei gleicher Höchstzahl das Los der Bürgervorsteherin / des Bürgervorstehers.

 

Erhält dabei eine Fraktion abweichend von ihrer Stärke in der Gemeindevertretung mehr als die Hälfte der zu vergebenden Ausschusssitze, wird derjenigen anderen Fraktion mit der nächsten Höchstzahl ein weiterer Ausschusssitz zugeteilt (bei gleicher Höchstzahl entscheidet wiederum das Los der Bürgervorsteherin / des Bürgervorstehers).

 

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Zählgemeinschaft, die eine Kräfteverschiebung im Ausschuss zur Folge hat, unzulässig ist. Der Grundsatz gilt auch für einen Wahlvorschlag einer Fraktion mit Fraktionslosen, durch den eine nicht am Wahlvorschlag beteiligte Fraktion benach- teiligt wird. Die Spiegelbildlichkeit der Zusammensetzung von Gemeindevertretung und Ausschüssen muss gewahrt bleiben.

 

Hierzu werden den Fraktionen rechtzeitig vor der Wahl umfangreiche Hinweise der Kommunalaufsicht zugeleitet.

 

Gemeindevertreter/innen, die keiner Fraktion angehören, können verlangen, in einem Ausschuss ihrer Wahl beratendes Mitglied zu werden.

 

 


Beschlussvorschlag:

In den Hauptausschuss werden gewählt:

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

9.

10.

11.

12.

13.

14.

15

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 


Anlage/n: ---------