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Vorlage - V18/315/HA  

Betreff: Wahl der Mitglieder des Schulleiterwahlausschusses
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Haupt- und Sozialamt   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Stockelsdorf Vorberatung
18.06.2018 
1. Öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

-

 

Begründung:

 

Gemäß § 38 Abs. 4 des Schl.-H. Schulgesetzes vom 24.01.2007 kann die Gemeindevertretung die Mitglieder in den Schulleiterwahlausschuss für die Dauer der Wahlperiode der Vertretungskörperschaft wählen. In diesem Fall sind zusammen mit den Mitgliedern die Stellvertreter/innen zu wählen. Analog zu den Zusammensetzungen der ständigen Ausschüsse wird folgende Zusammensetzung vorgeschlagen:

 

Mindestens 6 Gemeindevertreter/innen und bis zu 4 Bürger/innen, die der Gemeindevertretung angehören können.

 

Durch die Wahl eines „permanenten Ausschusses“ wird die Gemeindevertretung von Wahlvorgängen für jeden Einzelfall entlastet.

 

Im Umkehrschluss zum § 46 (4) GO wird die/der Vorsitzende und deren/dessen Stellvertreterin/Stellvertreter eines nicht ständigen Ausschusses von diesem selbst gewählt.

 

Der Schulträger entsendet 10 Mitglieder, diese dürfen nicht Lehrkräfte oder Mitglieder des Schulelternbeirats der betroffenen Schule sein. Die Schule entsendet 10 Mitglieder, und zwar je 5 Vertreter/innen der Lehrkräfte und der Eltern. Dabei soll sichergestellt werden, dass mindestens 40% der Mitglieder Frauen sind (§ 38 Abs. 1 SchulG).

 

Grundsätzlich richtet sich das Wahlverfahren nach den kommunalverfassungsrechtlichen Bestimmungen. Gem. § 38 (3) SchulG kann jede Fraktion verlangen, dass die Mitglieder im Schulleiterwahlausschuss durch Verhältniswahl gewählt werden

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

„ In den Schulleiterwahlausschuss sind folgende Mitglieder gewählt:

 

 

Mitglieder

 

1.

 

2.

 

3.

 

4.

 

5.

 

6.

 

7.

 

8.

 

9.

 

10.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 


Anlage/n: