Vorlage - V18/316/HA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
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Begründung:
Es wird gebeten, entsprechend den Vorschlägen der Fraktionen für jede Fraktion bis
zu 4 stellvertretende Ausschussmitglieder ( davon bis zu 2 Bürger/innen, die der
Gemeindevertretung angehören können) zu wählen.“
Die stellvertretenden Ausschussmitglieder des Schulleiterwahlausschusses ( nicht ständiger Ausschuss) werden analog der Bestimmungen § 46 (3) GO i.V,m. § 6 (4) der Hauptsatzung der Gemeinde Stockelsdorf gewählt.
Gem. § 6 Abs. 4 der Hauptsatzung kann die Gemeindevertretung soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, für jeden Ausschuss auf Vorschlag der Fraktionen bis zu 4 stellvertretende Ausschussmitglieder (davon bis zu 2 Bürger/innen, die der Gemeindevertretung angehören können) je Fraktion wählen. Die Stellvertretenden vertreten die Ausschussmitglieder, wenn diese verhindert sind, in der Reihenfolge, in der sie gewählt sind. Auch hierbei ist zu beachten, dass sichergestellt ist, dass insgesamt mindestens 40% der stellvertretenden Mitglieder Frauen sind.
Beschlussvorschlag:
„Als stellvertretende Mitglieder werden in den Schulleiterwahlausschuss
gewählt:
CDU-Fraktion | SPD-Fraktion | Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen | UWG-Fraktion | FDP-Fraktion |
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Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von
| Euro einmalig |
| Euro monatlich |
| Euro jährlich |
Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: | |
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. | |
Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen | |
Deckungsvorschlag: |
Anlage/n: