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Vorlage - V18/316/HA  

Betreff: Wahl der stellvertretenden Mitglieder des Schulleiterwahlausschusses
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Haupt- und Sozialamt   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
18.06.2018 
1. Öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

-

 

Begründung:

 

Es wird gebeten, entsprechend den Vorschlägen der Fraktionen für jede Fraktion bis

zu 4 stellvertretende Ausschussmitglieder ( davon bis zu 2 Bürger/innen, die der

Gemeindevertretung angehören können) zu wählen.“

 

Die stellvertretenden Ausschussmitglieder des Schulleiterwahlausschusses ( nicht ständiger Ausschuss) werden analog der Bestimmungen § 46 (3) GO i.V,m. § 6 (4) der Hauptsatzung der Gemeinde Stockelsdorf gewählt.

 

Gem. § 6 Abs. 4 der Hauptsatzung kann die Gemeindevertretung soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, für jeden Ausschuss auf Vorschlag der Fraktionen bis zu 4 stellvertretende Ausschussmitglieder (davon bis zu 2 Bürger/innen, die der Gemeindevertretung angehören können) je Fraktion wählen. Die Stellvertretenden vertreten die Ausschussmitglieder, wenn diese verhindert sind, in der Reihenfolge, in der sie gewählt sind. Auch hierbei ist zu beachten, dass sichergestellt ist, dass insgesamt mindestens 40% der stellvertretenden    Mitglieder Frauen sind.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Als stellvertretende Mitglieder werden in den Schulleiterwahlausschuss

gewählt:

 

CDU-Fraktion

SPD-Fraktion

Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen

UWG-Fraktion

FDP-Fraktion

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 


Anlage/n: