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Vorlage - V18/317/HA  

Betreff: Entsendung der Mitglieder und Ihrer StellvertreterInnen in den Schleswig- Holsteinischen Gemeindetag-
Kreisverband Ostholstein
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Haupt- und Sozialamt   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
18.06.2018 
1. Öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

-

 

Begründung:

 

Nach der Satzung des Schleswig- Holsteinischen Gemeindetags – Kreisverband Ostholstein ist die Amtsdauer der Organe (Mitgliederversammlung, Vorstand) des Kreisverbands gleich- lautend mit der der Gemeindevertretung.

 

Die Anzahl der Mitglieder ergibt sich aus § 4 Abs. 2 der Satzung des Kreisverbands Ostholstein des Schleswig- Holsteinischen Gemeindetags.

 

Entsprechend der Befölkerungsstatistik per 30.06.2017 / 17.025 Einwohner sind neben der/dem Bürgervorsteher/in und der/dem Bürgermeister/in demnach 8 weitere Mitglieder als VertreterInnen für die Mitgliederversammlung des Kreises zu entsenden.

 

Bei der Entsendung ist § 15 des Gleichstellungsgesetzes zu beachen, mit der Konsequenz, dass Frauen und Männer jeweils hälftig berücksichtigt werden sollen. Bestehen Entsendungs- oder Benennungsrechte für eine ungerade Personenzahl, sollen Frauen und Männer alternierend berücksichtigt werden.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

„ Neben dem Bürgervorsteher und der Bürgermeisterin werden

folgende weitere 8 Mitglieder sowie deren/dessen Stellvertreter/in mit

Stimmrecht in die Mitgliederversammlung des Schleswig- Holsteinischen

Gemeindetags- Kreisverband Schleswig- Holstein entsandt:

 

Mitglieder

Stellvertreterin/Stellvertreter

 

1.

 

 

2.

 

 

3.

 

 

4.

 

 

5.

 

 

6.

 

 

7.

 

 

8.

 

 


 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 


Anlage/n:

-