Vorlage - V18/317/HA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
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Begründung:
Nach der Satzung des Schleswig- Holsteinischen Gemeindetags – Kreisverband Ostholstein ist die Amtsdauer der Organe (Mitgliederversammlung, Vorstand) des Kreisverbands gleich- lautend mit der der Gemeindevertretung.
Die Anzahl der Mitglieder ergibt sich aus § 4 Abs. 2 der Satzung des Kreisverbands Ostholstein des Schleswig- Holsteinischen Gemeindetags.
Entsprechend der Befölkerungsstatistik per 30.06.2017 / 17.025 Einwohner sind neben der/dem Bürgervorsteher/in und der/dem Bürgermeister/in demnach 8 weitere Mitglieder als VertreterInnen für die Mitgliederversammlung des Kreises zu entsenden.
Bei der Entsendung ist § 15 des Gleichstellungsgesetzes zu beachen, mit der Konsequenz, dass Frauen und Männer jeweils hälftig berücksichtigt werden sollen. Bestehen Entsendungs- oder Benennungsrechte für eine ungerade Personenzahl, sollen Frauen und Männer alternierend berücksichtigt werden.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt:
„ Neben dem Bürgervorsteher und der Bürgermeisterin werden
folgende weitere 8 Mitglieder sowie deren/dessen Stellvertreter/in mit
Stimmrecht in die Mitgliederversammlung des Schleswig- Holsteinischen
Gemeindetags- Kreisverband Schleswig- Holstein entsandt:
Mitglieder | Stellvertreterin/Stellvertreter |
1. |
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2. |
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3. |
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4. |
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5. |
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6. |
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7. |
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8. |
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Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von
| Euro einmalig |
| Euro monatlich |
| Euro jährlich |
Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: | |
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. | |
Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen | |
Deckungsvorschlag: |
Anlage/n:
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