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Vorlage - V18/320/HA  

Betreff: Benennung einer/eines Vertreterin/Vertreters und einer/eines Stellvertreterin/Stellvertreters der Gemeinde Stockelsdorf für die Gesellschafterversammlung der Wohnungsbaugesellschaft Ostholstein mbH, Eutin
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Haupt- und Sozialamt   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
18.06.2018 
1. Öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

-

 

 

Begründung:

 

Die Gemeinde Stockelsdorf ist berechtigt, neben der Bürgermeisterin einen weiteren Vertreter für die Gesellschafterversammlung der Wohnungsbaugesellschaft Ostholstein mbH, Eutin, zu benennen.

 

Durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 08.02.1996 ist die/der Vertreterin/Vertreter durch die Gemeindevertretung zu bestimmen.

 

Der Verwaltung schlägt vor, mit dem Vertreter auch einen Stellvertreter zu benennen, der         im Verhinderungsfall befugt ist, dass Stimmrecht auszuüben.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

„ Als weitere/r Vertreter/in der Gemeinde Stockelsdorf für die Gesellschafterversammlung

  der Wohnungsbaugesellschaft Ostholstein mbH, Eutin, wird für diese Legislaturperiode

 

der/die Gemeindevertreter/in.............................................................benannt;

 

Im Verhinderungsfall des Vertreters wird als Stellvertreter/in

 

der/die Gemeindevertreter/in.............................................................benannt.“

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 


Anlage/n:  -