Vorlage - V18/321/OA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Nicht relevant
Begründung:
Gem. § 39 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) in der Fassung vom 20.11.2017 in Verbindung mit § 66 der Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO) in der Fassung vom 14.12.2017 hat die neue Gemeindevertretung in ihrer ersten Sitzung einen Ausschuss (Wahlprüfungsausschuss) zu wählen, der die Einsprüche gegen die Wahl sowie die Gültigkeit der Wahl von Amts wegen vor zu prüfen hat.
Der Wahlprüfungsausschuss macht der Vertretung einen Vorschlag über den von ihr im Wahlprüfungsverfahren zu fassenden Beschluss. Die Gemeindevertretung soll ihre Entscheidung unverzüglich, möglichst bereits in der zweiten Sitzung, treffen.
Die Anzahl der Mitglieder im Wahlprüfungsausschuss ist weder im GKWG noch in der GKWO vorgeschrieben. Der Wahlprüfungsausschuss für die Gemeindewahl am 26.05.2013 bestand aus 5 Mitgliedern; daher wird vorgeschlagen für den Wahlprüfungsausschuss für die Gemeindewahl am 06.05.2018 ebenfalls 5 Mitglieder zu wählen.
Beschlussvorschlag:
In den Wahlprüfungsausschuss zur Vorprüfung der Gültigkeit der Gemeindewahl am 06.05.2018 werden folgende Mitglieder gewählt:
1.) ………………………………………
2.) ………………………………………
3.) ………………………………………
4.) ………………………………………
5.) ………………………………………
Finanzielle Auswirkungen:
keine