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Vorlage - V18/322/OA  

Betreff: Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Köhler, Stefan
Federführend:Ordnungsamt   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
18.06.2018 
1. Öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

Nicht relevant

 

 

 

 

Begründung:

 

Der Präsident des Amtsgerichts Lübeck hat die Gemeinde Stockelsdorf unter Bezugnahme auf die AV des Ministers für Justiz, Kultur und Europa vom 13.12.2002 – II 302/3221- 178 SH (SchlHA 2013 S. 15) gebeten, die Vorschlagsliste für die Auswahl der Schöffen bis zum 31.08.2018 zuzuleiten.

 

Gem. § 36, 58 Abs. 2  Gerichtsverfassungsgesetz  (GVG) hat der Präsident des Landgerichts Lübeck durch Verfügung vom 09.02.2018 – 322 E 2- bestimmt, dass in die Vorschlagsliste der Gemeinde Stockelsdorf 36 Personen aufzunehmen sind.

 

Unter anderem durch Aufruf in der Tagespresse haben sich die in der anliegenden Vorschlagsliste aufgeführten  51  Personen  (Stand 31.05.2018) um ein Schöffenamt beworben. Nach Prüfung durch das Ordnungsamt wird festgestellt, dass alle Bewerber die gesetzlichen Anforderungen zur Bekleidung des Schöffenamtes erfüllen.

 

Gem. § 36 Abs. 1 Satz 2 GVG ist für die Aufnahme in die Vorschlagsliste die Zustimmung von 2/3 der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung erforderlich.


Beschlussvorschlag:

 

Der Aufnahme der Bewerberinnen und Bewerber in die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 wird zugestimmt und die Vorschlagsliste beschlossen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

keine


Anlage:

 

1 Vorschlagsliste

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Schöffen - Vorschlagsliste 2019 bis 2023 (74 KB)