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Vorlage - V18/325/HA  

Betreff: Wahl der stellvertretenden Ausschussmitglieder
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Haupt- und Sozialamt   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
18.06.2018 
1. Öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

-

 

Begründung:

 

Gemäß  § 6 Abs. 4 der Hauptsatzung kann die Gemeindevertretung für jeden Ausschuss auf Vorschlag der Fraktionen bis zu vier stellvertretende Ausschussmitglieder je Fraktion wählen.

 

Davon können für den JSSSK und den UBPöS bis zu zwei Bürger/innen, die der Gemeinde-

vertretung angehören können (wählbare Bürger/innen) je Fraktion gewählt werden.

 

Die Stellvertretenden vertreten die Ausschussmitglieder, wenn diese verhindert sind, in der Reihenfolge, in der sie gewählt sind.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Als stellvertretende Ausschussmitglieder werden gewählt:

  1. Hauptausschuss

CDU-Fraktion

SPD-Fraktion

Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen

UWG-Fraktion

FDP-Fraktion

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  1. Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Schule und Kultur

CDU-Fraktion

SPD-Fraktion

Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen

UWG-Fraktion

FDP-Fraktion

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  1. Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit

CDU-Fraktion

SPD-Fraktion

Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen

UWG-Fraktion

FDP-Fraktion

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 


Anlage/n: