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Vorlage - V18/327/BA  

Betreff: Aufstellung der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- "Krumbecker Hof" für das Gebiet nordwestlich der Straße Krumbecker Hof, nordöstlich des Grundstückes Krumbecker Hof 2 sowie südwestlich des ehemaligen Bahndammes
-Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden-
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Bradler, Laura
Federführend:Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Entscheidung
03.07.2018 
1. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

Der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen wird im Rahmen des Aufstellungsverfahrens beteiligt.

 

 

Begründung:

 

Mit der Aufstellung der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für die Errichtung eines Naturkindergartens geschaffen werden.

Der Aufstellungsbeschluss wurde am 16.04.2018 gefasst.

 

Der wirksame Flächennutzungsplan -Neuaufstellung- weist die Fläche als „Fläche für die Landwirtschaft“ aus. Mit der 21. Änderung soll die Fläche zukünftig als „Fläche für den Gemeinbedarf“ ausgewiesen werden.

 

Das Areal wird zurzeit als landwirtschaftliche Fläche genutzt und ist planungsrechtlich gem. § 35 BauGB (Außenbereich) zu beurteilen.

 

Für den Kindergarten ist die Errichtung einer ca. 35 m² großen Schutzhütte vorgesehen, welche im Fall plötzlich auftetender Unwetter oder extremer Kälte aufgesucht werden kann. Anschließend an die Schutzhütte werden eine separate Komposttoilette und eine Waschgelegenheit vorgesehen. Weitere bauliche Anlagen werden nicht errichtet.

Der Betrieb des Kindergartens soll eng mit der Landwirtschaft verbunden sein. Neben einem ganzheitlichen pädagogischen Ansatz soll ein Schwerpunkt die Beschäftigung mit der Natur und den Abläufen auf einem Bauernhof sein. Der gesamte Tagesablauf der Kinder soll im Freien gestaltet werden.

Ausreichende Parkmöglichkeiten für den Zeitraum des Bringens und Abholens der Kinder sind in räumlicher Nähe zur Kindergartenfläche im Bereich des Krumbecker Hofes vorhanden.

 

Zum jetzigen Verfahrensstand wird empfohlen, die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB auf Grundlage des anliegenden Vorentwurfes durchzuführen.


Beschlussvorschlag:

 

„Im Rahmen der Aufstellung der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- "Krumbecker Hof“ für das Gebiet nordwestlich der Straße Krumbecker Hof, nordöstlich des Grundstückes Krumbecker Hof 2 sowie südwestlich des ehemaligen Bahndammes ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB (ca. 7 Tage Auslegung) sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB schriftlich auf Grundlage des beiliegenden Vorentwurfes (Bestandteil des Beschlusses) durchzuführen.“


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 


Anlage/n:

 

Flächennutzungsplanentwurf mit Begründung

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage_TeilA_Begründung_21ÄndFNP (2354 KB)