Vorlage - V18/357/HA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Ohne Relevanz
Begründung:
Aufgrund der Stellenausschreibung sind insgesamt 11 Bewerbungen um die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten eingegangen.
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen können im Rathaus, Personalabteilung, eingesehen werden.
Die Zuständigkeit für die Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten liegt bei der Gemeindevertretung (§ 2 Abs. 3 Gemeindeordnung).
Der Hauptausschuss wird die Angelegenheit in seiner Sitzung am 02.07.2018 vorberaten und eine Beschlussempfehlung für die Gemeindevertretung erarbeiten.
Beschlussvorschlag:
Frau .............................................................. wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt zur Gleichstellungsbeauftragten der Gemeinde Stockelsdorf mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 19,5 h bestellt.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von
| Euro einmalig |
| Euro monatlich |
| Euro jährlich |
Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: | |
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. | |
Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen | |
Deckungsvorschlag: |
Anlage/n: