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Vorlage - V18/364/HA  

Betreff: Benennung einer/eines Stellvertreterin/Stellvertreters der Gemeinde Stockelsdorf für die Gesellschafterversammlung der Wohnungsbaugesellschaft Ostholstein mbH, Eutin
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Haupt- und Sozialamt   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Stockelsdorf Vorberatung
09.07.2018 
2. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

-

 

 

Begründung:

 

Die Gemeinde Stockelsdorf ist berechtigt, neben der Bürgermeisterin einen weiteren Vertreter für die Gesellschafterversammlung der Wohnungsbaugesellschaft Ostholstein mbH, Eutin, zu benennen.

 

Durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 08.02.1996 ist die/der Vertreterin/Vertreter durch die Gemeindevertretung zu bestimmen.

 

Der Verwaltung schlägt vor, mit dem Vertreter auch einen Stellvertreter zu benennen, der         im Verhinderungsfall befugt ist, dass Stimmrecht auszuüben.

 

Am 18.06.2018 wurde Herr Waldemar Pilarczyk als Vertreter in die Gesellschafterversammlung der Wohnungsbaugesellschaft Ostholstein gewählt. Die Wahl des Stellvertreters / der Stellvertreterin erfolgte nicht, so dass diese nachzuholen ist.

 

Das Vorschlagsrecht für die Stellvertreterin/ den Stellvertreter liegt bei der SPD-Fraktion.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

Im Verhinderungsfall des Vertreters wird als Stellvertreter/in

 

der Gemeindevertreter Jens Andermann

 

benannt.“

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 


Anlage/n:  -