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Vorlage - V18/365/BA  

Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 82 für das Gebiet nordwestlich und südöstlich der Flurstraße
- Aufstellungsbeschluss –
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Bradler, Laura
Federführend:Bauamt   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
09.07.2018 
2. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

Der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen wird im Rahmen des Aufstellungsverfahrens beteiligt.

 

 

 

Begründung:

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 82 soll für das Gebiet nordwestlich und südöstlich der Flurstraße die planungsrechtliche Grundlage für eine geordnete städtebauliche Entwicklung geschaffen werden.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 82 ist im anliegenden Katasterplan dargestellt (s. Anlage 1).

 

Derzeit ist der betreffende Bereich nach § 34 BauGB zu beurteilen.

 

Anlass für den Aufstellungsbeschluss ist ein aktuell eingereichter Bauantrag für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten im rückwärtigen Grundstücksbereich.

Das Vorhaben würde das in der näheren Umgebung dominierende Maß der Ausnutzung der Grundstücke überschreiten und eine negative Vorbildwirkung bezüglich der Möglichkeiten der Nachverdichtung der hinteren Grundstücksbereiche für das gesamte Quartier entfalten.

Das Maß der städtebaulich angemessenen Verdichtung würde deutlich überschritten und erhebliche, bewältigungsbedürftige städtebauliche Spannungen herbeiführen.

Eine zunehmende Verdichtung würde zu einer Schmälerung des Wohnwertes der Grundstücke in der Umgebung führen, eine starke infrastrukturelle Belastung hervorrufen und zu einer nicht gebietsverträglichen Erhöhung des Ziel- und Quellverkehrs führen.

Das Quartier ist daher im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 82 städteplanerisch zu ordnen.

 

Zu dem Vorhaben wurde mit Stellungnahme vom 28.06.2018 das gemeindliche Einvernehmen versagt.

 

Zielsetzung der Planung ist es, für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Areals überbaubare Grundstücksflächen festzusetzen. Es soll pro Wohngebäude die Anzahl der Wohneinheiten beschränkt werden, eine Freiflächenstrukturierung erfolgen und rückwärtige Grundstücksbereiche sowie die Gartenzone -analog zu den aktuellen städteplanerischen Vorstellungen der Gemeinde- von Bebauung freigehalten werden.

 

Zur Sicherung der Planung wird empfohlen, in der gleichen Sitzung eine Veränderungssperre gem. § 14 BauGB für das betroffene Areal zu erlassen (s. Vorlagen-Nr. V18/366/BA).

 

Im Flächennutzungsplan -Neuaufstellung- ist der zu überplanende Bereich als „Wohnbaufläche“ dargestellt (s. Anlage 2).

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 82 dient der Innenentwicklung.

Zur Verfahrensbeschleunigung wird empfohlen, die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 82 auf der Grundlage des § 13 a BauGB durchzuführen. Ein entsprechender Beschluss ist darüber zu fassen. Das bedeutet u. a., dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen werden kann.


Beschlussvorschlag:

 

„1. Für das Gebiet nordwestlich und südöstlich der Flurstraße wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 82 zum Zwecke der geordneten städtebaulichen Entwicklung beschlossen.

 

Bei der Aufstellung dieses Bebauungsplanes ist der § 13a Baugesetzbuch anzuwenden.

 

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.“

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 


Anlage/n:

 

Anlage 1: Geltungsbereich

Anlage 2: Auszug aus dem Flächennutzungsplan -Neuaufstellung-

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage_1_Geltungsbereich (1388 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage_2_FNP (1592 KB)