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Vorlage - V18/366/BA  

Betreff: Satzung der Gemeinde Stockelsdorf über den Erlass der Veränderungssperre für den sich in der Aufstellung befindenden Bebauungsplan Nr. 82 für das Gebiet nordwestlich und südöstlich der Flurstraße
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Bradler, Laura
Federführend:Bauamt   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
09.07.2018 
2. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

Nicht relevant

 

 

Begründung:

 

Die Gemeinde Stockelsdorf stellt den Bebauungsplan Nr. 82 für das Gebiet nordwestlich und südöstlich der Flurstraße auf (s. Anlage 1). Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung gesichert werden, da eine verstärkte bauliche Verdichtung insbesondere im Hinblick auf die Belastung der Infrastruktur zu städtebaulichen Spannungen führen würde und daher planerisch zu ordnen ist. Zielsetzung der Planung ist es, für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Areals überbaubare Grundstücksflächen festzusetzen. Es soll pro Wohngebäude die Anzahl der Wohneinheiten beschränkt werden, eine Freiflächenstrukturierung erfolgen und rückwärtige Grundstücksbereiche sowie die Gartenzone -analog zu den aktuellen städteplanerischen Vorstellungen der Gemeinde- von Bebauung freigehalten werden.

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 82 wird parallel zu der Veränderungssperre gefasst.

 

Anlass für den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 82 ist ein aktuell eingereichter Bauantrag für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten im rückwärtigen Grundstücksbereich.

Das Vorhaben würde das in der näheren Umgebung dominierende Maß der Ausnutzung der Grundstücke überschreiten und eine negative Vorbildwirkung bezüglich der Möglichkeiten der Nachverdichtung der hinteren Grundstücksbereiche für das gesamte Quartier entfalten.

Das Maß der städtebaulich angemessenen Verdichtung würde deutlich überschritten und erhebliche, bewältigungsbedürftige städtebauliche Spannungen herbeiführen.

Eine zunehmende Verdichtung würde zu einer Schmälerung des Wohnwertes der Grundstücke in der Umgebung führen, eine starke infrastrukturelle Belastung hervorrufen und zu einer nicht gebietsverträglichen Erhöhung des Ziel- und Quellverkehrs führen.

Das Quartier ist daher im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 82 städteplanerisch zu ordnen.

 

Zu dem Vorhaben wurde mit Stellungnahme vom 28.06.2018 das gemeindliche Einvernehmen versagt.

 

Zur Sicherung der Planung wird empfohlen, eine Veränderungssperre gem. § 14 BauGB für das betroffene Areal zu erlassen. Ohne diese Veränderungssperre bestünde die Gefahr, dass die vorgenannten Ziele der Bauleitplanung durch die tatsächliche Entwicklung nicht mehr umsetzbar sein würden.

Seitens der Verwaltung wird empfohlen, den beiliegenden Satzungsentwurf (s. Anlage 2) über die Veränderungssperre zu beschließen.

Gemäß § 14 Abs. 2 BauGB kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen.  Die Entscheidung über Ausnahmen trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde Stockelsdorf.


Beschlussvorschlag:

 

  1. Zur Aufstellung des B-Planes Nr. 82 für das Gebiet nordwestlich und südöstlich der Flurstraße wird zur Sicherung dieser Planung der beigefügte Entwurf  (s. Anlage 2) über die Veränderungssperre als Satzung der Gemeinde Stockelsdorf beschlossen.

 

  1. Die o. a. Satzung ist gemäß § 16 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 10 Abs. 3 Satz 2 bis 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 


Anlage/n:

 

Anlage 1: Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 82

Anlage 2: Veränderungssperre

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage1_Geltungsbereich (1340 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage2_Veränderungssperre (356 KB)