Vorlage - V18/371/BA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Der Beauftrage für Menschen mit Behinderungen wird im Rahmen des Aufstellungsverfahrens beteiligt.
Begründung:
Der Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit hat am 20.03.2018 die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 beschlossen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 26.04.2018 bis 04.05.2018 durchgeführt.
Die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 18.04.2018 bis zum 22.05.2018 durchgeführt.
Die zu diesen Beteiligungsverfahren eingegangenen Eingaben liegen der Vorlage bei (siehe Anlage 1).
Zwischenzeitlich wurde der beiliegende Entwurf erstellt. Folgende Änderungen wurden vorgenommen:
- Der Geltungsbereich wurde gegenüber dem Aufstellungsbeschluss verringert. Für die Erweiterung der Golfplatzanlage besteht seitens des Flächeneigentümers eine schriftliche Zusage für das Flurstück 337, Flur 0, Gemarkung Curau. Das gemäß Aufstellungsbeschluss im Nordosten der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes liegende Flurstück 343, Flur 0, Gemarkung Curau ist nicht mehr Teil des Geltungsbereiches, da dieses Flurstück nicht für die Nutzung durch den Golfplatz zur Verfügung steht. Der Geltungsbereich umfasst künftig ausschließlich das o.g. Flurstück 337.
- Der Hauptrad- und Fußwanderweg östlich von Gut Schönkamp ist aufgrund der Reduzierung des Geltungsbereiches nicht mehr Teil des Geltungsbereiches und wird nicht mehr dargestellt.
Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss kann gefasst werden.
Beschlussvorschlag:
„1. Über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit / der Behörden eingegangenen Stellungnahmen wird wie folgt entschieden: s. Anlage 1
2. Der Entwurf der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "Golfplatz Curau" östlich des Malkendorfer Weges für die Teilfläche 1 nördlich des Gutshofes Malkendorfer Weg 16 in der Nähe der Dorfschaft Curau (Teilstück des Teilbereiches I des Bebauungsplanes Nr. 47) und für die Teilfläche 2 nördlich des Gutes Schönkamp und nordöstlich des Teilbereiches I des Bebauungsplanes Nr. 47 und die Begründung dazu werden in der vorliegenden Fassung beschlossen.
3. Der Entwurf der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "Golfplatz Curau" östlich des Malkendorfer Weges für die Teilfläche 1 nördlich des Gutshofes Malkendorfer Weg 16 in der Nähe der Dorfschaft Curau (Teilstück des Teilbereiches I des Bebauungsplanes Nr. 47) und für die Teilfläche 2 nördlich des Gutes Schönkamp und nordöstlich des Teilbereiches I des Bebauungsplanes Nr. 47 und die Begründung dazu sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden sind über die Auslegung entsprechend zu benachrichtigen.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von
| Euro einmalig |
| Euro monatlich |
| Euro jährlich |
Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: | |
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. | |
Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen | |
Deckungsvorschlag: |
Anlage/n:
Anlage 1: Abwägungsergebnis
Anlage 2: Entwurf des Flächennutzungplanes mit Begründung
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | FNP_18Ä_Abwägung_Vorentwurf (586 KB) | |||
2 | öffentlich | FNP_18Ä_Begründung_Entwurf_ (2060 KB) | |||
3 | öffentlich | FNP_18Ä_Planzeichnung (767 KB) |