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Vorlage - V18/372/OA  

Betreff: Beschlussfassung über die Gültigkeit der Gemeindewahl am 06.05.2018
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Wetendorf, Ute
Federführend:Ordnungsamt   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
24.09.2018 
3. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

 

 

keine

 

 

Begründung:

 

Gemäß § 39 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) in Verbindung mit § 66 Abs. 2 der Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO) hat die neue Gemeindevertretung nach Vorprüfung durch einen von ihr gewählten Ausschuss über die Gültigkeit der Wahl sowie über Einsprüche in folgenderweise zu beschließen:

 

  1. War eine Vertreterin oder ein Vertreter nicht wählbar, so ist ihr oder sein Ausscheiden anzuordnen.

 

  1. Sind bei der Vorbereitung der Wahl oder bei der Wahlhandlung Unregelmäßigkeiten vorgekommen, die das Wahlergebnis im Wahlkreis oder die Verteilung der Sitze aus den Listen im Einzelfall beeinflusst haben können, so ist die Wahl der Entscheidung entsprechend zu wiederholen (§ 41).

 

  1. Ist die Feststellung des Wahlergebnisses fehlerhaft, so ist sie aufzuheben und eine neue Feststellung anzuordnen (§ 42).

 

  1. Liegt keine der unter Nummer 1 bis 3 genannten Fälle vor, so ist die Wahl für gültig zu erklären.

 

 

Der von der Gemeindevertretung am 18.06.2018 gewählte Ausschuss zur Vorprüfung der Gültigkeit der Gemeindewahl hat in seiner Sitzung am 10.07.2018 folgenden Beschluss gefasst: „Der Wahlprüfungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, das in der Sitzung des Gemeindewahlausschusses am 08.05.2018 festgestellte Wahlergebnis zur Gemeindewahl vom 06.05.2018 zu bestätigen und durch Beschluss die Wahl für gültig zu erklären.“

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Das in der Sitzung des Gemeindewahlausschusses am 08.05.2018 festgestellte Wahlergebnis zur Gemeindewahl am 06.05.2018 wird bestätigt und die Gemeindewahl für gültig erklärt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 


Anlage/n: