Vorlage - V18/391/BA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen wurde im Rahmen des Aufstellungsverfahrens beteiligt.
Begründung:
Auf der Grundlage der Beschlussfassung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planen und öffentliche Sicherheit vom 20.03.2018 wurde die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 11, 5. Änderung in der Zeit vom 30.04.2018 - 31.05.2018 durchgeführt.
Die Träger öffentlicher Belange sind über diese Auslegung benachrichtigt worden.
Die zu diesem Verfahren eingegangenen Eingaben sind dieser Vorlage mit einer Beschluss-empfehlung beigefügt (s. Anlage 1B). Sie haben lediglich zu einer redaktionellen Anpassung der Immissionsschutzfestsetzung geführt, so dass der Satzungsbeschluss gefasst werden kann.
Es wird darauf hingewiesen, dass zur öffentlichen Auslegung keine Stellungnahmen von Privaten eingegangen sind.
Des Weiteren ist über die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB (s. Anlage 1A) eingegangenen Eingaben abschließend durch die Gemeindevertretung zu entscheiden.
Dieser Bebauungsplan wird aus der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes entwickelt, sodass kein Genehmigungsverfahren erforderlich ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Bebauungsplan auf der Grundlage des § 13 a BauGB aufgestellt wird.
Beschlussvorschlag:
1. Über die während der Beteiligungen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und 2 BauGB und der Beteiligungen der Behörden nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB abgegebenen Stellungnahmen zum Bebauungsplanes Nr. 11, 5. Änderung für das Gebiet nordöstlich der Heinrichstraße wird wie folgt entschieden:
s. Anlage 1 A+B
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund des §10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplanes Nr. 11, 5. Änderung für das Gebiet nordöstlich der Heinrichstraße, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
3. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
4. Der Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 11, 5. Änderung für das Gebiet nordöstlich der Heinrichstraße durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der in Kraft getretene Bebauungsplan in das Internet unter der Adresse www.stockelsdorf.de eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von
| Euro einmalig |
| Euro monatlich |
| Euro jährlich |
Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: | |
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. | |
Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen | |
Deckungsvorschlag: |
Anlage/n:
- Anlage 1A: Abwägung Beteiligung nach §§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB
- Anlage 1B: Abwägung Beteiligung nach §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB
- Anlage 2: Bebauungsplanentwurf mit Begründung
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Abwägung Anlage 1 A (293 KB) | |||
2 | öffentlich | Abwägung Anlage 1 B (323 KB) | |||
3 | öffentlich | Planzeichnung (1564 KB) | |||
4 | öffentlich | Begründung (11153 KB) |