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Vorlage - V18/392/HA  

Betreff: Beratung über eine Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Stockelsdorf
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Axel Kerbstadt
Federführend:Haupt- und Sozialamt   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
06.09.2018 
2. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

Ohne Relevanz

 

 

 

 

Begründung:

Bisher sind die Höhen der Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich Tätige in § 13 der Hauptsatzung geregelt.

 

Im Kontext mit der Beratung der Anpassung der Entschädigungsregelungen für ehrenamtlich Tätige hatte der Hauptausschuss in seiner Sitzung am 02.07.2018 angeregt, die Aufwandsentschädigungen in einer separaten Satzung festzulegen.

 

Dadurch wird eine Änderung der Hauptsatzung notwendig. Weitere Anpassungen sind aufgrund geänderter Rechtsvorschriften erforderlich:

 

-          In § 5 (Gleichstellungsbeauftragte) sind die  Ausführungen zur Gleichstellungsbeauftragten an die geänderte Gemeindeordnung anzugleichen.

 

-          In § 9 Abs. 2 Nr. 1 sind die im Zuge der Reform des Gemeindewirtschaftsrechts geänderten Zuständigkeiten des Hauptausschusses zu berücksichtigen (mittelbare und unmittelbare Gründungen von Gesellschaften und Genossenschaften).

 

-          Der bisherige § 13  (Entschädigung) ist herausgenommen worden und bildet künftig die Basis für die Entschädigungssatzung der Gemeinde Stockelsdorf. Die nachfolgenden  §§ rücken entsprechend auf.

 

-          Die Vorschriften zur Veröffentlichung (§ 15) sind modifiziert worden. Es ist der Text des Satzungsmusters des Ministeriums für Inneres vom 15.05.2018 übernommen worden.

 

-          In § 16  sind die Vorschriften zur Verarbeitung personenbezogener Daten aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung neu gefasst worden. Auch hier ist der Text des Satzungsmusters des Ministeriums für Inneres vom 15.05.2018 übernommen worden.

 

In § 4 ist zudem die 10ige Kürzung der Aufwandsentschädigung der Bürgermeisterin aufzuheben.

 

Aufgrund der Vielzahl von Änderungen wird statt einer Änderungssatzung eine Neufassung der Hauptsatzung vorgeschlagen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Gemeindevertretung wird empfohlen, auf der Basis des beiliegenden Entwurfs die Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Stockelsdorf zu beschließen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 


Anlage/n:

Neufassung der Hauptsatzung (Entwurf)

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Hauptsatzung Neufassung 2018 (2852 KB)