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Vorlage - V18/393/KA  

Betreff: Genehmigung von drei überplanmäßigen Anzeigen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Kämmereiamt   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
06.09.2018 
2. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Stockelsdorf Vorberatung
24.09.2018 
3. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

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Begründung:

Der Verein zur Förderung von Kindern, Offener Ganztag der Grundschulen in Stockelsdorf OGGS e.V.  hat mit Wirkung vom 01.08.2018 den Verein für Feste Grundschulen e.V. aufgenommen und ist damit in die Rechte und Pflichten dieses Vereins eingetreten. Der Verein ist damit auch für die nachmittägliche Betreuung der Grundschüler in Stockelsdorf zuständig.

 

Der Verein zur Förderung von Kindern, Offener Ganztag der Grundschulen in Stockelsdorf OGGS e.V. wird damit ab 01.08.2018 Träger der sogenannten OGGS-light und ab 01.08.2019, nach der ministeriellen Genehmigung, auch der Träger der Offenen Ganztagsschulen an den Stockelsdorfer Grundschulen.

 

Hierzu ist der beiliegende Trägerschaftsvertrag vorbehaltlich der Zustimmung durch den Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Schule und Kultur abgeschlossen worden.

 

Nach derzeitigem Stand werden rund 250 Kinder das nachmittägliche Betreuungsangebot an den Grundschulen in Stockelsdorf wahrnehmen. Es ist ein Personalschlüssel von 20 : 1 vorgesehen, sodass für jeweils 20 Kinder eine Betreuungsvollzeitkraft zur Verfügung steht.

 

Der Träger hat sich vertraglich verpflichtet, 65 % der Verwaltungskosten der Offenen Ganztagsschule zu übernehmen, mindestens 10.000 Euro p.a..

 

Die Gemeinde ist verpflichtet die nach Abzug der Elternbeiträge, der Landeszuschüsse und des Eigenanteils des Trägers verbleibenden ungedeckten Kosten zu übernehmen. Die wären nach derzeitigem Stand bei etwa 250 betreuten Kindern p. a. ca. 250.000 Euro.

 

Für 2018 sind für die nachmittägliche Betreuung der Grundschulkinder im Haushalt 157.400 Euro eingeplant. Der Verein hat mit Schreiben vom 20.07.2018 (s. Anlage) mitgeteilt, dass in diesem Jahr voraussichtlich eine Deckungslücke von etwa 95.000 Euro entstehen wird. Grund hierfür ist die  große Nachfrage nach Betreuungsplätzen in den Grundschulen und damit einhergehend der zusätzliche Personalbedarf.

 


Beschlussvorschlag:

1)      Der überplanmäßigen Ausgabe auf dem Produktsachkonto 211010.5318000 in Höhe von 31.700 Euro wird zugestimmt.

2)      Der überplanmäßigen Ausgabe auf dem Produktsachkonto 211020.5318000 in Höhe von 31.700 Euro wird zugestimmt.

3)      Der überplanmäßigen Ausgabe auf dem Produktsachkonto 211030.5318000 in Höhe von 31.600 Euro wird zugestimmt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Deckungsvorschlag:

1)      Einsparungen auf dem PSK 538010.5271021 (Abwasserabnahmekosten) 31.700 Euro

2)      Einsparungen auf dem PSK 538010.5271021 (Abwasserabnahmekosten) 31.700 Euro

3)      Einsparungen auf dem PSK 538010.5271021 (Abwasserabnahmekosten) 31.600 Euro

 

 


Anlage/n:

Drei überplanmäßige Anzeigen

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich V18-393-KA 211010.5318000 (330 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich V18-393-KA 211020.5318000 (45 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich V18-393-KA 211030.5318000 (330 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich V18-393-KA OGGS Antrag Verein 2018 (42 KB)